Trinkwasser: Öffentliche Trinkwasserversorgung
Von den rund 278.000 Bürgern und Bürgerinnen des Kreises Warendorf versorgen sich ca. 9 - 10 % mit Trinkwasser aus eigenen Brunnen. Rund 90 % erhalten ihr Wasser von der öffentlichen Wasserversorgung.
Folgende Wasserversorgungsunternehmen versorgen den Kreis Warendorf mit Trinkwasser:
- Stadtwerke ETO GmbH Gas- und Wasserversorgung Ahlen GmbH
- Gelsenwasser AG
- Gemeindewerke Everswinkel GmbH
- Stadt Sassenberg
- Stadt Sendenhorst
- Stadtwerke Warendorf
- Wasserbeschaffungsverband Sassenberg-Versmold-Warendorf
- Wasserversorgung Beckum GmbH
Sie zusammen sorgen dafür, dass die Haushalte, das Kleingewerbe und die Industrie insgesamt jährlich ca.12,5 Mio. m³ Wasser erhalten.
Trinkwasserqualität
Das kühle Nass unterliegt ständigen Kontrollen durch das jeweilige Wasserversorgungsunternehmen sowie durch das Gesundheitsamt des Kreises.
So erfolgen durch die Abteilung „Gesundheitlicher Umweltschutz“ z.B. regelmäßige Begehungen der Wasserwerke, Überprüfungen der Analysenergebnisse, gegenseitiger Informationsaustausch sowie Beratungen.
Bei Bedarf werden auch Maßnahmen angeordnet. Dies geschieht in besonderen Situationen, wie z.B. der Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität bei Hochwasser und Überschwemmungen (Ems) im Nahbereich der Förderbrunnen.
Das Trinkwasser wird regelmäßig auf seine Inhaltsstoffe und mögliche Verunreinigungen untersucht, wie z.B. pH-Wert, Eisen u. Mangan, Nitrat u. Nitrit, Bakterien, Schwermetalle und Pflanzenschutzmittel.
Der Untersuchungsumfang und die Häufigkeit wird dabei durch die Trinkwasserverordnung geregelt, die Grenzwerte für die jeweiligen Inhaltsstoffe festgelegt. Diese stellen sicher, dass der Verbraucher sein Wasser in hoher Qualität und Reinheit erhält.
Die Förderung von Grundwasser in dieser Region bei guter Filterleistung des Bodens ermöglicht die Abgabe eines ungechlorten und natürlichen Wassers, beste Voraussetzungen zur Zubereitung schmackhafter Getränke wie Tee, Kaffee und Sprudelwasser.
Wenn Sie die konkreten Analysendaten ihres Wassers erfahren möchten, sprechen Sie Ihr Wasserversorgungsunternehmen an oder wenden Sie sich an einen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Stand:Mai 2014
Rechtsgrundlage
- Infektionsschutzgesetz - http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
- Trinkwasserverordnung - http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html