Für die Zahngesundheit ist die Früherkennung von Karies und Zahnfehlstellungen besonders wichtig. Unbehandelte Zahnschäden können im späteren Leben zu weiteren gesundheitlichen Schäden führen. Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst führt deshalb in Kindergärten und Grund- und Förderschulen jährlich Reihenuntersuchungen durch.

Gesunde Zähne – der Megatrend der Zukunft
Mit gepflegten Zähnen lebt es sich gesünder und erfolgreicher

Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst des Kreises Warendorf führt entsprechend des gesetzlichen Auftrags zur Gesundheitsvorsorge in  Kindergärten und Schulen regelmäßige, kostenlose zahnärztliche Reihenuntersuchungen zur Früherkennung von Karies, anderen Zahnerkrankungen und Zahnfehlstellungen durch.

Während die Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, sich in Reihenuntersuchungen schulärztlich untersuchen zu lassen, werden mit der Mitteilung des geplanten Untersuchungstermins die Erziehungsberechtigten um ihr Einverständnis zur Untersuchung ihres Kindes im Kindergarten gebeten.

Die zahnärztliche Untersuchung erfolgt in der gewohnten Umgebung der Kinder, im Kindergarten  im Beisein der Erzieherin/des Erziehers und der anderen Kinder. Hiermit soll besonders den noch ängstlichen Kindern die Scheu vor der zahnärztlichen Untersuchung, die für viele Kinder der erste Kontakt zu einer Zahnärztin ist, genommen werden.
Zum Schutz der Privatsphäre erfolgt in der Schule die Untersuchung entsprechend der Wünsche der Kinder als Einzeluntersuchung oder in Anwesenheit einer kleinen Gruppe von Mitschülern/innen.

Alle Kinder erhalten dann einen Brief, der an die Erziehungsberechtigten gerichtet ist und über das Ergebnis der zahnärztlichen Untersuchung in Kurzform informiert.

Die bei den Untersuchungen erhobenen Befunde werden anonymisiert im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung ausgewertet und ermöglichen so einen Überblick über den Zahngesundheitszustand der Kinder im Kreis Warendorf.

Für die Kindergärten wird neben der zahnärztlichen Reihenuntersuchung ein Zahnprophylaxeprogramm mit den entsprechenden Materialien des Arbeitskreises Zahngesundheit angeboten.   Mitglieder dieses Arbeitskreises sind  die gesetzlichen Krankenkassen, die niedergelassenen Zahnärzte des Kreises und der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst des Kreises Warendorf. Ein entsprechendes Prophylaxeprogramm für die Schüler und Schülerinnen der 1. - 4. Grundschulklassen ist vorhanden.

Rechtsgrundlage

  • § 21 SGB V (Sozialgesetzbuch V)
  • § 6 ÖGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst)
  • § 13 ÖGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst)
  • § 10 KiBiz (Kinderbildungsgesetz)
  • § 54 SchulG (Schulgesetz NRW)

 

Formulare