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Beur•kundungen

Wir beraten Sie.
Wir machen Beur•kundungen.
Das kostet Sie nichts.

Wir beur•kunden zum Beispiel:

  • Vater•schafts•anerkennungen
  • notwendige Zustimm•ungen
  • Sorge•erklärungen
  • Unter•halts•verpflicht•ungen

 

Wer ist zuständig?

Für die Beur•kundungen sind die Urkunds•personen vom Amt für Jugend und Bildung des Kreises Waren•dorf zuständig.

Wichtig:

  • Beur•kundungen gibt es nur mit Termin.
  • Bitte machen Sie vorher einen Termin.

 

Ansprech•personen

Anja Terwort

Zuständig für:

  • Telgte
  • Ostbevern
  • Beelen

 

Carolin Abbenhorn

Zuständig für:

  • Waren•dorf
  • Sassenberg
  • Ennigerloh

 

Jana Balcer

Zuständig für:

  • Drensteinfurt
  • Everswinkel

 

Andrea Stockmann

Zuständig für:

  • Sendenhorst
  • Wadersloh