Beurkundungen - einfache Sprache
Beur•kundungen
Wir beraten Sie.
Wir machen Beur•kundungen.
Das kostet Sie nichts.
Wir beur•kunden zum Beispiel:
- Vater•schafts•anerkennungen
- notwendige Zustimm•ungen
- Sorge•erklärungen
- Unter•halts•verpflicht•ungen
Wer ist zuständig?
Für die Beur•kundungen sind die Urkunds•personen vom Amt für Jugend und Bildung des Kreises Waren•dorf zuständig.
Wichtig:
- Beur•kundungen gibt es nur mit Termin.
- Bitte machen Sie vorher einen Termin.
Ansprech•personen
Anja Terwort
Zuständig für:
- Telgte
- Ostbevern
- Beelen
Carolin Abbenhorn
Zuständig für:
- Waren•dorf
- Sassenberg
- Ennigerloh
Jana Balcer
Zuständig für:
- Drensteinfurt
- Everswinkel
Andrea Stockmann
Zuständig für:
- Sendenhorst
- Wadersloh