Kinder- und Jugendgesundheit
Wir stellen uns vor
Wir sind Ärztinnen und Ärzte, Arzthelferinnen, Kinderkrankenschwestern und haben langjährige kinder- und jugendmedizinische Erfahrung. Jedes unserer Teams ist für eine Region des Kreises zuständig.
Sie erreichen uns in drei Dienststellen des Gesundheitsamtes:
- Ahlen, Von-Geismar-Str. 12
- Beckum, Alleestraße 59
- Warendorf, Kreishaus, Waldenburger Str. 2
Das sind unsere Aufgaben und Angebote:
Wir untersuchen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben Kinder und Jugendliche, die vorschulische Tageseinrichtungen oder Schulen besuchen. Dabei beraten wir die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte zu individuellen und allgemeinen Gesundheitsfragen.
Wir erstellen kinder- und jugendmedizinische Gutachten und untersuchen behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder entwicklungsdiagnostisch, z.B. vor einer heilpädagogischen Frühförderung.
Wir informieren zu Fragen der gesunden Kindesentwicklung und zu Impfungen.
Wir unterstützen Aktivitäten und Projekte zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und berichten in der Öffentlichkeit über unsere Untersuchungsergebnisse.
Sprechstunden in vorschulischen Kindertageseinrichtungen
Erzieherinnen und Erzieher machen Eltern auf unsere Sprechstunde aufmerksam, wenn sie bei den Kindern Entwicklungsstörungen oder einen besonderen Bedarf an sozial- medizinischer Beratung vermuten.
Die Untersuchung findet im Kindergarten statt und umfasst:
- Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und des Impfstatus
- Hörtest (bei Bedarf auch Sehtest)
- Entwicklungsbeobachtung (Fein- und Grobmotorik, Wahrnehmung, Sprache)
- Elternberatung
- Beratung der Erzieher/Innen zu Fördermaßnahmen und/oder gesundheitlichen Erfordernissen in der Einrichtung, wenn die Eltern einverstanden sind.
Den Termin für die Sprechstunde und unsere Einladung mit Elternfragebogen erhalten Sie im Kindergarten. Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft, den Impfpass und den ausgefüllten Elternfragebogen zur Untersuchung mit.
Schulärztliche Untersuchung zur Einschulung
und Schuleingangsuntersuchung für seiteneinsteigende Kinder und Jugendliche
Die sogenannte „Einschulungsuntersuchung“ ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens.
Nach dem Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) vom 16.5.2013 ist eine "Einschulungsuntersuchung" auch für alle neu zuwandernden Kinder und Jugendlichen aus dem Ausland pflichtig.
Sie entspricht einer betriebsmedizinischen Untersuchung für den Arbeitsplatz Schule: Hat das Kind die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Schulbesuch erreicht? Sind die Rahmenbedingungen in der Schule für die gesunde Weiterentwicklung des Kindes geeignet? Liegen Entwicklungsstörungen oder chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, die in der Schule besonders berücksichtigt werden sollten?
Die Untersuchung findet in der Schule oder im Gesundheitsamt statt und umfasst:
- Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte
- Erhebung des Impfstatus
- Sehtest und Hörtest
- Entwicklungsbeobachtung (Fein- und Grobmotorik, Wahrnehmung, Sprache)
- Körperlicher Entwicklungsstand
- Elternberatung
- Schulärztliches Gutachten zur Einschulung
Den Termin für die Untersuchung und unsere Einladung mit
Elternfragebogen erhalten Sie bei der Schulanmeldung. Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft, den Impfpass und den ausgefüllten Elternfragebogen zur Untersuchung mit.
Schulärztliche Sprechstunden
Für jede Schule des Kreises ist eine Schulärztin zuständig.
In den Förderschulen bieten wir nach Vereinbarung schulärztliche Sprechstunden für Schüler, Eltern und Lehrer an.
An Hauptschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Förderschulen können Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen einen Gesundheits-Check mit Beratung zu gesundheitlichen Aspekten der Berufswahl bekommen: Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen für den gewünschten Beruf vor? Wurden alle Impfungen durchgeführt? Sind Fragen zur alterstypischen Gesundheit und Entwicklung zu besprechen?
Die Sprechstunden finden in der Regel in der Schule statt. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Schule.
Gutachten und Stellungnahmen
Wir erstellen im Auftrag von Behörden und Einrichtungen amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen für Kinder und Jugendliche. Dazu ist eine Untersuchung des Kindes und ein Gespräch mit den Eltern erforderlich.
Besonders häufig bearbeiten wir gutachtliche Anfragen zur Ermittlung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Schule, vor Einleitung heilpädagogischer Frühfördermaßnahmen, vor Aufnahme in einen heilpädagogischen Kindergarten.
Die Untersuchung findet im Gesundheitsamt statt und umfasst:
- Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und des Impfstatus
- Sehtest und Hörtest (ab einem Alter von 3 - 4 Jahren)
- Entwicklungsbeobachtung, ggf Entwicklungstest
- Körperlicher Befund
- Elternberatung zu den Untersuchungsergebnissen und
- zu medizinischen Aspekten der gutachtlichen Fragestellung
Den Termin für die Untersuchung teilen wir Ihnen schriftlich oder telefonisch mit. Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft, den Impfpass und vorhandene medizinische Berichte zur Untersuchung mit.