Wir stellen uns vor

Wir sind ein Team aus Ärztinnen, Kinderkrankenschwestern und medizinischen Fachangestellten und haben langjährige kinder- und jugendmedizinische Erfahrung. Jedes unserer sechs Teams ist für eine Region des Kreises zuständig.

 

Sie erreichen uns in drei Dienststellen des Gesundheitsamtes:

 

Ahlen, Von-Geismar-Str. 12

Kirstin Grimmel (Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin)

Sonja Kurpan (MFA)

Stefanie Schulze-Börgel (Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin)

Mareike Sackarend (MFA)

Kati Dutta (Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin)

Annika Kölsche (Ärztin in Weiterbildung)

 

Beckum, Dalmerweg 77

Maria Luque (Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin)

Christin Havelt (MFA)

Dr. med. Ulrike Koch (Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin)

Stefanie Jeß (MFA)

 

Warendorf Kreishaus, Waldenburger Str. 2,

Dr. med. Annette Dellori (Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin)

Marie-Theres Wesselkock (Kinderkrankenschwester)

Dr. med. Daniela Forsberg (Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin & Sachgebietsleitung Kinder- und Jugendgesundheitsdienst)

Elena Franze (MFA)

 

Das sind unsere Aufgaben und Angebote:

Wir untersuchen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben Kinder und Jugendliche, die vorschulische Tageseinrichtungen oder Schulen besuchen. Dabei beraten wir die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte zu individuellen und allgemeinen Gesundheitsfragen.

Wir erstellen kinder- und jugendmedizinische Gutachten und untersuchen entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder entwicklungsdiagnostisch, z.B. vor der Aufnahme in einen heilpädagogischen Kindergarten.

Wir informieren zu Fragen der gesunden Kindesentwicklung und zu Impfungen.

Wir unterstützen Aktivitäten und Projekte zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und berichten in der Öffentlichkeit über unsere Untersuchungsergebnisse.

 

 

Sprechstunden in vorschulischen Kindertageseinrichtungen

Erzieherinnen und Erzieher machen Eltern auf unsere Sprechstunde aufmerksam, wenn sie bei den Kindern Entwicklungsauffälligkeiten oder einen besonderen Bedarf an sozial- medizinischer Beratung vermuten.

 

Die Untersuchung findet im Kindergarten statt und umfasst:

  • Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und des Impfstatus
  • Durchführung von Hör- und Sehtest
  • Entwicklungsbeobachtung (Fein- und Grobmotorik, Wahrnehmung, Sprache)
  • Elternberatung
  • Beratung der Erzieher/Innen zu Fördermaßnahmen und/oder gesundheitlichen Erfordernissen in der Einrichtung, wenn die Eltern einverstanden sind.

 

Den Termin für die Sprechstunde und unsere Einladung mit Elternfragebogen erhalten Sie im Kindergarten. Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft, den Impfpass und den ausgefüllten Elternfragebogen zur Untersuchung mit.

 

 

Schulärztliche Untersuchung zur Einschulung

und Schuleingangsuntersuchung für seiteneinsteigende Kinder und Jugendliche

Die sogenannte „Einschulungsuntersuchung“ ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens für alle schulpflichtigen Kinder (sog. „Erstklässler“).

Laut aktualisiertem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom 23.05.2022 ist ebenso eine schulärztliche Untersuchung von seiteneinsteigenden Kindern und Jugendlichen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe im Rahmen des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG) bei allen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen durchzuführen.

 

Sie entspricht einer betriebsmedizinischen Untersuchung für den Arbeitsplatz Schule: Hat das Kind die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Schulbesuch erreicht? Sind die Rahmenbedingungen in der Schule für die gesunde Weiterentwicklung des Kindes geeignet? Liegen Entwicklungsstörungen oder chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, die in der Schule besonders berücksichtigt werden sollten?

Die Untersuchung findet im Gesundheitsamt statt und umfasst:

 

  • Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte
  • Erhebung des Impfstatus
  • Sehtest und Hörtest
  • Entwicklungsbeobachtung (Fein- und Grobmotorik, Wahrnehmung, Sprache)
  • Körperlicher Entwicklungsstand
  • Elternberatung
  • Schulärztliches Gutachten zur Einschulung

 

Den Termin für die Untersuchung („Einschulungsuntersuchung“) und unsere Einladung mit Elternfragebogen erhalten Sie bei der Schulanmeldung.

Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft, den Impfpass und den ausgefüllten Elternfragebogen zur Untersuchung mit.

 

 

Schulärztliche Sprechstunden

Für jede Schule des Kreises ist eine Schulärztin zuständig.

In den Förderschulen bieten wir nach Vereinbarung schulärztliche Sprechstunden für Schüler, Eltern und Lehrer an.

An Hauptschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Förderschulen können Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen einen Gesundheits-Check mit Beratung zu gesundheitlichen Aspekten der Berufswahl bekommen: Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen für den gewünschten Beruf vor? Wurden alle Impfungen durchgeführt? Sind Fragen zur alterstypischen Gesundheit und Entwicklung zu besprechen?

 

Die Sprechstunden finden in der Regel in der Schule statt. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Schule.

 

Gutachten und Stellungnahmen

Wir erstellen im Auftrag von Behörden und Einrichtungen amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen für Kinder und Jugendliche. Dazu ist eine Untersuchung des Kindes oder Jugendlichen und ein Gespräch mit den Eltern erforderlich.

 

Besonders häufig bearbeiten wir gutachtliche Anfragen zur Ermittlung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Schule oder vor Aufnahme eines Kindes in einen heilpädagogischen Kindergarten.

Außerdem bearbeiten wir gutachtliche Anfragen nach Schulgesetz und führen in diesem Rahmen schulärztliche Untersuchungen und Beratungen aus Anlass von z.B. Schulabsentismus durch.

 

Die Untersuchung findet im Gesundheitsamt statt und umfasst:

 

  • Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und des Impfstatus
  • Sehtest und Hörtest (ab einem Alter von 3 - 4 Jahren)
  • Entwicklungsbeobachtung, ggf. Entwicklungstest
  • Körperlicher Befund
  • Elternberatung zu den Untersuchungsergebnissen und

zu medizinischen Aspekten der gutachterlichen Fragestellung

  • Schul – bzw. amtsärztliches Gutachten

 

Den Termin für die Untersuchung teilen wir Ihnen schriftlich oder telefonisch mit. Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft, den Impfpass und vorhandene medizinische Berichte zur Untersuchung mit.