Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe
Seit 2001 regelt das Infektionsschutzgesetz unter anderem den Umgang mit Lebensmitteln. Das Gesetz schreibt mündliche und schriftliche Belehrungen für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln vor. Diese Belehrungen ersetzen die früher erforderlichen Gesundheitszeugnisse nach dem Bundes-Seuchengesetz und informieren über unbedingt notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln.
Wer benötigt eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz?
Alle Personen, die im Umgang mit Lebensmitteln arbeiten oder in Küchen oder in sonstigen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeiten eine Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die nicht älter als drei Monate sein darf.
Weitere Gesundheitsinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln finden Sie hier
Die Online Belehrungen finden in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.30 Uhr und Samstag von 9.00 bis 15.30 Uhr über das Technologie Zentrum Glehn, welches vom Kreis Warendorf mit der Aufgabe betraut wurde, statt und dauert ca. 45 Minuten. Die Inhalte sind durch das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf geprüft und genehmigt. Es entstehen Kosten in Höhe von 25,00 Euro. Im deutschen Film werden Untertitel in der gewählten Sprache eingeblendet (z.B. Bulgarisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und weiteren Sprachen). Für die Teilnahme an der Online Belehrung benöitigen Sie ein internetfähiges Endgerät mit Zugriff auf App- Stores. (Tablet, Handy, etc.)
Vor der Durchführung der Online-Belehrung erfolgt eine E-Mail- oder Videoidentifikation über Verwendung allgemein üblicher Kommunikationstools bzw. die tzg Video-Ident APP, welche Sie bitte auf Ihr Internetfähiges Endgerät herunterladen. Außerdem sollten Sie Ihren Personalausweis bereithalten.
Die Anleitung "Wie funktioniert die Hygienebelehrung online?" finden Sie unter Dokumente.
Minderjährige unter 18 Jahren benötigen vor der Belehrung eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene Erklärung, die vor dem Belehrungstermin per Mail an ifsg@tzg.online geschickt werden muss.
Erklärung der/des Sorgeberechtigten
Anmeldung zur Online-Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
Sollten Sie Ihre Online-Bescheinigung verlegt haben, können Zweitschriften ebenfalls unter ifsg@tzg.online abgefordert werden.
Das Technologie Zentrum Glehn (TZG) bietet für Schulen Gruppenbelehrungen ab einer Gruppenstärke von 10 bis maximal 25 Schülerinnen und Schüler an. Dazu kontaktieren die Schulen zwei Wochen vor dem gewünschten Belehrungstermin über die E-Mail-Adresse ifsg@tzg.online den Anbieter, benennen einen Ansprechpartner und hinterlassen zur Kontaktaufnahme durch das TZG eine Telefonnummer, um die weiteren Formalitäten zu klären. Die Kosten belaufen sich ebenfalls auf 25,00 Euro pro Person.
In Einzelfällen bietet das Gesundheitsamt Warendorf, Waldenburger Straße 2 in 48231 Warendorf Belehrungen in Präsenz an. Termine sind Online über das Buchungsportal buchbar.
Anmeldung zur Präsenz Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz