Das Gesundheitsamt erstellt ärztliche Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.

Die ärztlichen Gutachten betreffen verschiedenste Fragestellungen, wie z.B.:

  • die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung
  • die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Versetzung  in den Ruhestand
  • die Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit, u.a. nach SGB II 
  •  die Folgen eines Dienstunfalls
  •  die Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung eine amtsärztliches Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist)
  • die Notwendigkeit einer Heilkur oder einer stationären/ambulanten Rehabilitationsmaßnahme.

Im Auftrag des Sozialamtes des Kreises Warendorf oder der Sozialämter der Kommunen erstellen die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes Gutachten im Rahmen der Hilfe zur Pflege (SGBXII) und zur Feststellung von Mehrbedarfen sowie Gutachten zur Eingliederungshilfe.

Außerdem werden die gesetzlich vorgeschriebene weitere ärztliche Leichenschau vor Feuerbestattungen und Auslandsüberführungen sowie weitere gutachterliche Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz NRW durchgeführt.

Haben Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Warendorf oder sollten Sie beim Kreis Warendorf eingestellt werden, ist das Gesundheitsamt des Kreis Warendorf für Sie die richtige Adresse!
Zu einem Begutachtungstermin werden Sie schriftlich eingeladen.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Auftragsschreiben der Behörde, medizinische Befundunterlagen und einen ausgefüllten Selbstauskunftsbogen mit.

Die Untersuchungen dauern i. d. R. zwischen 30 und 60 Minuten, ggf. wird  Blut abgenommen (Sie müssen nicht nüchtern erscheinen!) und / oder ein EKG oder Seh-/Hörtest durchgeführt. Insgesamt sollten Sie 1-2 Stunden für den Untersuchungstermin einplanen. Sinnvoll ist es, sich vorher Notizen über durchgeführte Operationen, Heilverfahren, einzunehmende Medikamente zu machen, das erleichtert das Gespräch mit der Ärztin / dem Arzt.
In Einzelfällen können Sie auch persönlich einen Untersuchungstermin mit dem Büro des Medizinischen Dienstes vereinbaren.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an:

Büro des Medizinischen Dienstes
Gesundheitsamt (EG), Zimmer A 0.13
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

E-Mail: med.dienst@kreis-warendorf.de

 

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • medizinische Befundunterlagen (soweit vorhanden)
  • ggf. ein ausgefüllter Selbstauskunftsbogen (wird mit der Einladung verschickt)

Kosten

Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Warendorf erhoben.