Das Gesundheitsamt erstellt ärztliche Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.

Die ärztlichen Gutachten betreffen verschiedenste Fragestellungen, wie z.B.:

  • die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung von Beamten und tariflich Beschäftigten in den öffentlichen Dienst
  • die Überprüfung der Dienstfähigkeit von Beamten
  • die Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit, u.a. nach SGB II 
  • die Folgen eines Dienstunfalls
  • die Prüfungsfähigkeit oder Gewährung eines Nachteilsausgleich im Rahmen einer Staatsprüfung
  • die Notwendigkeit einer Heilkur oder einer stationären/ambulanten Rehabilitationsmaßnahme im Rahmen der Beihilfe
  • beihilfefähige Aufwendungen
  • Mehrbedarfe nach SGB II und SGB XII
  • Verhandlungs- und Haftfähigkeit

Zuständig für amtsärztliche Untersuchungen in beamtenrechtlichen Verfahren ist in Nordrhein-Westfalen die untere Gesundehitsbehörde am Wohnort der zu begutachtenden Person. Sollten Sie also im Kreis Warendorf wohnen, ist das Gesundheitsamt Warendorf für Sie die richtige Adresse!

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)

Kosten

Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Warendorf erhoben.