Berufsanerkennung bei einer im Ausland erworbenen Ausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf
Sie haben im Ausland eine Ausbildung in einem nichtakademischen Heilberufe erfolgreich abgeschlossen, wohnen nun im Kreis Warendorf und möchten Ihren Beruf unter Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung ausüben.
Dafür ist es notwendig, dass Ihre Ausbildung als gleichwertig mit der entsprechenden deutschen Ausbildung anerkannt wird. Das Verfahren der Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen wurde auf EU-Ebene mit der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Richtlinie 2005/36/EG) geregelt. Seit dem 01.10.2021 ist die Bezirksregierung Münster zentral zuständig für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von Pflege- und Gesundheitsfachberufen von EU-, Schweiz/EWR und Drittstaatlern.
Nähere Informationen und Formulare für die Beantragung einer Gleichwertigkeitsfeststellung bei der Bezirksregierung finden Sie hier:
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/zag/servicestelle_pug/index.html
Diese Regelung bezieht sich auf folgende Berufe:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in (Krankenpflegehelfer/in)
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in in der Intensivpflege und Anästhesie
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Fachaltenpfleger/in in der psychiatrischen Pflege
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in in der Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft)
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für den Operationsdienst
- Hebamme, Entbindungspfleger
- Ergotherapeut/in
- Logopäde/in
- Masseur/in und med. Bademeister/in
- Notfallsanitäter/in
- Orthoptist/in
- Physiotherapeut/in
- Podologe/in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
- Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
Nach erfolgter Gleichwertigkeitsfeststellung kann das für Sie zuständige Gesundheitsamt Ihnen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zu erteilen.
Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung sind:
- - die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs,
- - die persönliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung ,
- - ausreichende Deutschkenntnisse.
Nach Feststellung der Gleichwertigkeit durch die Bezirksregierung können Sie beim Gesundheitsamt des Kreises Warendorf die Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung unter der Vorlage des Feststellungsbescheides der Bezirksregierung Münster beantragen. Für die Bearbeitung des Antrags sind die unten aufgeführten Unterlagen erforderlich.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die Feststellung, dass Sie die deutsche Sprache im Bereich der allgemeinen Umgangssprache und der erforderlichen Fachsprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen. Zur Feststellung der erforderlichen Sprachkenntnisse setzen Sie sich mit der unten genannten Ansprechpartnerin in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Die erforderlichen Sprachkenntnisse (schriftlich und mündlich, Umgangs- und Fachsprache) sind gegebenenfalls in einer Sprachüberprüfung im Gesundheitsamt nachzuweisen.
Rechtsgrundlage
- Richlinie 2005/36/EG
- Berufsanerkennungsdurchführungsgesetz NRW
Unterlagen
- Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Münster
- Staatsangehörigkeitennachweis (begl. Fotokopie des Ausweises/Passes)
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate)
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart O, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes (nicht älter als drei Monate)
Kosten
gem. der Verwaltungsgebührenordnung NRW:
für die Erlaubniserteilung: 60,00 Euro
für eine Sprachprüfung: 80,00 Euro