Kommunale Gesundheitskonferenz im Kreis Warendorf
Durch die Einführung des Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG) vom 25.11.1997 wurde jeder Kreis verpflichtet, eine Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) einzurichten. Im Kreis Warendorf ist die KGK nach §24 ÖGDG im Jahr 1999 vom Kreistag einberufen worden. Die Mitglieder der KGK wurden nach den Vorgaben des ÖGDG NW einberufen. Die KGK besteht aus Vertretern der für den Kreis Warendorf zuständigen Institutionen der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung sowie aus Mitgliedern der im Ausschuss für Soziales und Gesundheit vertretenen Fraktionen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, externen Sachverstand hinzuzuziehen. Die Kommunale Gesundheitskonferenz im Kreis Warendorf tagt einmal im Jahr.
Die Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz und der Arbeitsgruppen obliegt laut §23 ÖGDG der unteren Gesundheitsbehörde. Dazu hat der Kreis Warendorf eine Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Gesundheitsamt Warendorf eingerichtet. Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für alle Fragen der "ortsnahen Koordinierung der gesundheitlichen Versorgung" auf kommunaler Ebene.
Ziel der KGK ist der Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie die Kooperation der im Gesundheitswesen tätigen Organisationen und Gruppen auf örtlicher Ebene. Die Festsetzung der jeweiligen kommunalen Arbeitsschwerpunkte resultiert aus den vor Ort vorhandenen Themen und dem sich daraus ergebenden Bedarf.
Weitere Informationen können Sie in der Geschäftsstelle der KGK erhalten.