Mit den Familiengutscheinen betritt der Kreis Warendorf  Neuland. Alle Eltern im Kreis Warendorf erhalten künftig einige Wochen nach der Geburt des ersten Kindes einen Familiengutschein, mit einem persönlichen Schreiben des Landrates und ihres Bürgermeisters.

Der Familiengutschein hat einen Wert von bis zur 40 € und berechtigt, bei den Familienbildungsstätten und Familienzentren im Kreis Warendorf einen Kurs, ein Seminar oder Einzelveranstaltungen zu besuchen.

Mit dem Familiengutschein sollen gerade junge Familien ansprochen werden, die nach der Geburt des ersten Kindes, in dieser neuen Situation, Sicherheit und Orientierung gebrauchen. 

Der Gutschein kann innerhalb von 3 Jahren in Ansspruch genommen werden. Er kann damit auch für Familien mit Kindern bis zur Schulpflicht eine Hilfe sein.

Der Gutschein trägt damit der Erkenntnis Rechnung, dass die grundlegenden Entwicklungsschritte der Kinder und die größten Aufgaben für die Familien in diesen Jahren erbracht werden.

Hier soll der Gutschein ansetzen und den Familien im Kreis Warendorf eine Unterstützung bieten.


Formulare

Unterlagen

Keine

Zuständige Stelle

Sozialamt
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf