Jugendarbeit - Förderung von Maßnahmen offener Kinder- und Jugendarbeit
Beratung und Information zu den Themengebiet offene Kinder- und Jugendarbeit erhalten Sie im Sachgebiet Jugendpflege des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Neben der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit durch freie Träger wird insbesondere die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit
- in neben- und ehrenamtlicher und
- in hauptamtlicher Verantwortung
auf der Grundlage bestehender Richtlinien gefördert.
Durch den "Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan im Bereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf" werden Mittel aus dem Landesjugendplan NRW vergeben. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel richtet sich nach den Zuwendungen des Landes.
Formulare
Unterlagen
Für die neben- und ehrenamtliche offene / mobile Kinder- und Jugendarbeit:
- Antrag (bis zum 28.02. jedes Jahres)
- Erklärung über die Verwendung der Sach- und Projektkosten (bis 30.09. jedes Jahres)
- Verwendungsnachweis (bis 15.02. des Folgejahres)
Für die offene / mobile Kinder- und Jugendarbeit in hauptamtlicher Verantwortung:
- Antrag (bis zum 28.02. jedes Jahres)
- Nachweis der Personalstellen (bis 30.09. jedes Jahres)
- Verwendungsnachweis (bis 15.02. des Folgejahres)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an