Beratung und Information zu den Themengebiet offene Kinder- und Jugendarbeit erhalten Sie im Sachgebiet Jugendpflege des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.

Neben der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit durch freie Träger wird insbesondere die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit

  • in neben- und ehrenamtlicher und
  • in hauptamtlicher Verantwortung

auf der Grundlage bestehender Richtlinien gefördert.

Durch den "Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan im Bereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf" werden Mittel aus dem Landesjugendplan NRW vergeben. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel richtet sich nach den Zuwendungen des Landes.


Formulare

Unterlagen

Für die neben- und ehrenamtliche offene / mobile Kinder- und Jugendarbeit:

  • Antrag (bis zum 28.02. jedes Jahres)
  • Erklärung über die Verwendung der Sach- und Projektkosten (bis 30.09. jedes Jahres)
  • Verwendungsnachweis (bis 15.02. des Folgejahres)

Für die offene / mobile Kinder- und Jugendarbeit in hauptamtlicher Verantwortung:

  • Antrag (bis zum 28.02. jedes Jahres)
  • Nachweis der Personalstellen (bis 30.09. jedes Jahres)
  • Verwendungsnachweis (bis 15.02. des Folgejahres)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an

Zuständige Stelle

Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-5101
02581 53-5199
E-Mail senden

Jugendarbeit - Förderung von Maßnahmen offener Kinder- und Jugendarbeit

Beratung und Information zu den Themengebiet offene Kinder- und Jugendarbeit erhalten Sie im Sachgebiet Jugendpflege des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.

Neben der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit durch freie Träger wird insbesondere die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit

  • in neben- und ehrenamtlicher und
  • in hauptamtlicher Verantwortung

auf der Grundlage bestehender Richtlinien gefördert.

Durch den "Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan im Bereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf" werden Mittel aus dem Landesjugendplan NRW vergeben. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel richtet sich nach den Zuwendungen des Landes.


Formulare

Für die neben- und ehrenamtliche offene / mobile Kinder- und Jugendarbeit:

  • Antrag (bis zum 28.02. jedes Jahres)
  • Erklärung über die Verwendung der Sach- und Projektkosten (bis 30.09. jedes Jahres)
  • Verwendungsnachweis (bis 15.02. des Folgejahres)

Für die offene / mobile Kinder- und Jugendarbeit in hauptamtlicher Verantwortung:

  • Antrag (bis zum 28.02. jedes Jahres)
  • Nachweis der Personalstellen (bis 30.09. jedes Jahres)
  • Verwendungsnachweis (bis 15.02. des Folgejahres)

Es fallen keine Gebühren an

offene Kinder- und Jugendarbeit https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/547/show
Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5101
Fax 02581 53-5199