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Die Jugendpflege im Kreis Warendorf setzt auf engagierte junge Menschen, die Verantwortung übernehmen und ihre Ideen und Projekte in die Tat umsetzen möchten.

Ein zentraler Bestandteil dieses Engagements ist die JuLeiCa (Jugendleiter/innen-Card), ein anerkanntes Zertifikat, das qualifizierte Ausbildung und eine wertvolle Grundlage für die ehrenamtliche Arbeit in der Jugendarbeit bietet. Die Jugendpflege des Kreises Warendorf bietet hierfür jährlich Schulungen an, um junge Ehrenamtliche zu qualifizieren.

Was ist die JuLeiCa?

Die JuLeiCa ist eine deutschlandweit anerkannte Qualifikation für ehrenamtliche Jugendleiter/innen. Sie ermöglicht es jungen Menschen in der Kinder- und Jugendarbeit Verantwortung zu übernehmen und ihre Fähigkeiten auszubauen. Die JuLeiCa stellt sicher, dass die Jugendleiter/innen mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet sind, um Gruppen zu leiten, Angebote zu gestalten und als Ansprechpartner für junge Menschen da zu sein.

Wo kann man die JuLeiCa beantragen?

Um die JuLeiCa zu erhalten, müssen Sie an einer anerkannten Schulung teilnehmen. Diese umfasst pädagogischen, rechtlichen und praktischen Themen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Außerdem muss ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit
  • Teilnahme an einer JuLeiCa-Schulung
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses

Antragstellung:

Nach Abschluss der Schulung können Sie die JuLeiCa bei der Organisation beantragen, bei der Sie die Schulung gemacht haben. Benötigt werden:

  • Teilnahmebestätigung
  • Erste-Hilfe-Nachweis (falls nicht Teil der Schulung)
  • Antragsformular und ggf. ein Passfoto

Gültigkeit und Verlängerung:

Die JuLeiCa ist 3 Jahre gültig und kann durch Fortbildung oder den Nachweis weiterer Stunden in der Jugendarbeit verlängert werden.

Die JuLeiCa kann ausschließlich online unter: https://juleica-antrag.de/ beantragt werden.

Inhalte der JuLeiCa-Schulung

Die Schulung zur JuLeiCa vermittelt eine breite Palette an Fähigkeiten und Wissen, die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erforderlich sind. Zu den zentralen Inhalten gehören:

  • Gruppenleitung und -dynamik: Wie leite ich eine Gruppe erfolgreich und schaffe ein respektvolles und förderliches Klima?
  • Rechtliche Grundlagen: Was sind die Rechte und Pflichten eines Jugendleiters, und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten in der Jugendarbeit?
  • Pädagogische Grundlagen: Wie kann ich junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützen und sie in ihrer Persönlichkeit fördern?
  • Konfliktmanagement: Wie gehe ich mit Konflikten innerhalb der Gruppe um und schaffe Lösungen?
  • Praktische Anwendungen: Es werden praxisorientierte Workshops angeboten, um die erlernten Kenntnisse direkt anzuwenden.
  • Gesellschaftsrelevante Themen: Neben grundlegenden Inhalten werden gesellschaftsrelevante Themen in den Schulungen angesprochen und behandelt.

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen JuLeiCa-Schulung erhalten die Teilnehmer/innen nicht nur ein wertvolles Zertifikat, sondern sind auch bestens auf die Arbeit in der Jugendarbeit vorbereitet. Sie erhalten viele Vorteile, darunter Ermäßigungen bei verschiedenen Veranstaltungen und Angeboten für junge Menschen.

 

Mit der Jugendleiter/innen-Card (JuLeiCa) oder der Ehrenamtskarte NRW erhalten ehrenamtlich Träger eine besondere Förderung.

Die Juleica und die Ehrenamtskarte NRW bieten Ehrenamtlichen finanzielle Vergünstigungen, wie Rabatte auf Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten und Eintrittspreise, und würdigen ihr Engagement. Während die JuLeiCa speziell die Jugendarbeit unterstützt, ist die Ehrenamtskarte für alle ehrenamtlich Tätigen und fördert die gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung des freiwilligen Engagements.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Jugendleiterschulung, die mindestens 30 Zeitstunden umfasst hat (zu den Inhalten der Schulung siehe unten "Qualitätsstandards Jugendleiterausbildung")
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 Unterrichtsstunden)

Kosten

Es fallen für den Antragsteller keine Gebühren an.

Zuständige Stelle