Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten) sind Einrichtungen zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Alter von 4 Monaten bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Diese familienergänzenden Einrichtungen werden im Kreis Warendorf von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Elterninitiativen oder Städten und Gemeinden betrieben.

Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertrageseinrichtung.
Durch den Besuch einer Kindertageseinrichtung sollen zum einen die Kinder ihren Raum haben frei und geschützt, angeleitet und losgelassen mit Kindern ihres Alters spielen und leben können. Zum anderen erhalten Eltern durch dieses Angebot die Möglichkeit, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren.

Die Kindertageseinrichtungen im Bereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sind in den vergangenen Jahren von den Eltern für ihre Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in großem Maße in Anspruch genommen worden. Zukünftig sollen die Kindertageseinrichtungen auch für die unter 3 jährigen Kinder verstärkt beansprucht werden können. 

Für mehr Informationen zu den Kindertageseinrichtungen im Kreis Warendorf, klicken Sie bitte hier.

Verwaltungsspezifische Informationen:
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beim Kreis Warendorf ist nicht für die Städte Ahlen, Beckum und Oelde zuständig. Informationen über Kinderbetreuungsmöglichkeiten erfragen Sie bitte direkt in den Stadtverwaltungen bzw. den dortigen Jugendämtern.


Rechtsgrundlage

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
  • Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Zuständige Stelle

Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-5101
02581 53-5199
E-Mail senden

Kindertageseinrichtungen

Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten) sind Einrichtungen zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Alter von 4 Monaten bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Diese familienergänzenden Einrichtungen werden im Kreis Warendorf von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Elterninitiativen oder Städten und Gemeinden betrieben.

Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertrageseinrichtung.
Durch den Besuch einer Kindertageseinrichtung sollen zum einen die Kinder ihren Raum haben frei und geschützt, angeleitet und losgelassen mit Kindern ihres Alters spielen und leben können. Zum anderen erhalten Eltern durch dieses Angebot die Möglichkeit, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren.

Die Kindertageseinrichtungen im Bereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sind in den vergangenen Jahren von den Eltern für ihre Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in großem Maße in Anspruch genommen worden. Zukünftig sollen die Kindertageseinrichtungen auch für die unter 3 jährigen Kinder verstärkt beansprucht werden können. 

Für mehr Informationen zu den Kindertageseinrichtungen im Kreis Warendorf, klicken Sie bitte hier.

Verwaltungsspezifische Informationen:
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beim Kreis Warendorf ist nicht für die Städte Ahlen, Beckum und Oelde zuständig. Informationen über Kinderbetreuungsmöglichkeiten erfragen Sie bitte direkt in den Stadtverwaltungen bzw. den dortigen Jugendämtern.


Rechtsgrundlage

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
  • Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Tageseinrichtungen für Kinder, Kindergärten https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/561/show
Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5101
Fax 02581 53-5199