Seit einigen Jahren ist der Täter-Opfer-Ausgleich, durchgeführt und organisiert durch die Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktregelung im Kreis Warendorf in Trägerschaft des Verbandes für soziale Dienste – SKM – fester Bestandteil der Arbeit mit straffällig gewordenen jungen Menschen und Erwachsenen.

Die Fachstelle wurde im Jahr 2003 insgesamt 31mal in Anspruch genommen. Hiervon wurde in 16 Fällen ein Täter-Opfer-Ausgleich erfolgreich durchgeführt. In ca. acht Fällen kam aus unterschiedlichen Gründen der Täter-Opfer-Ausgleich nicht zu Stande, u. a. weil sowohl Täter als auch Opfer zum Ausgleich nicht bereit waren.

Der Sinn des Täter-Opfer-Ausgleichs ist die Wiederherstellung des sozialen Friedens. Täter und Opfer sollen mit Unterstützung des neutralen Konfliktberaters eigenverantwortlich nach einer Lösung des zwischen ihnen entstandenen Konfliktes suchen. Die Erfahrung zeigt, dass die überwiegende Zahl der Täter bereit ist, sich mit dem Geschädigten auseinanderzusetzen.

Aber auch wenn es letztlich nicht zu einer Begegnung zwischen Täter und Opfer kommt, hat sich der Beschuldigte in Vorgesprächen mit der Fachstelle des Täter-Opfer-Ausgleiches mit seinem Handeln auseinandergesetzt. Ziel ist hierbei, dass sich der Täter zu seiner Verantwortung bekennt und bereit ist, für die Folgen seiner Tat einzustehen.

Der Täter-Opfer-Ausgleiche (TOA) wird nun seit einigen Jahren im Rahmen der Arbeit mit jungen Straftätern im Kreis Warendorf erfolgreich eingesetzt. Das Verfahren fördert das Einsichtsverhalten des Täters und die Auseinandersetzung mit der Straftat und die hieraus resultierenden Folgen. Auf der anderen Seite wird die Opfersicht betont und denen von einer Straftat betroffenen Menschen die Möglichkeit gegeben, eine Wiedergutmachung oder eine Entschuldigung für den erlittenen Schaden zu erhalten.


Rechtsgrundlage

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz

Zuständige Stelle

Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-5101
02581 53-5199
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Täter-Opfer-Ausgleich Seit einigen Jahren ist der Täter-Opfer-Ausgleich, durchgeführt und organisiert durch die Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktregelung im Kreis Warendorf in Trägerschaft des Verbandes für soziale Dienste – SKM – fester Bestandteil der Arbeit mit straffällig gewordenen jungen Menschen und Erwachsenen.

Die Fachstelle wurde im Jahr 2003 insgesamt 31mal in Anspruch genommen. Hiervon wurde in 16 Fällen ein Täter-Opfer-Ausgleich erfolgreich durchgeführt. In ca. acht Fällen kam aus unterschiedlichen Gründen der Täter-Opfer-Ausgleich nicht zu Stande, u. a. weil sowohl Täter als auch Opfer zum Ausgleich nicht bereit waren.

Der Sinn des Täter-Opfer-Ausgleichs ist die Wiederherstellung des sozialen Friedens. Täter und Opfer sollen mit Unterstützung des neutralen Konfliktberaters eigenverantwortlich nach einer Lösung des zwischen ihnen entstandenen Konfliktes suchen. Die Erfahrung zeigt, dass die überwiegende Zahl der Täter bereit ist, sich mit dem Geschädigten auseinanderzusetzen.

Aber auch wenn es letztlich nicht zu einer Begegnung zwischen Täter und Opfer kommt, hat sich der Beschuldigte in Vorgesprächen mit der Fachstelle des Täter-Opfer-Ausgleiches mit seinem Handeln auseinandergesetzt. Ziel ist hierbei, dass sich der Täter zu seiner Verantwortung bekennt und bereit ist, für die Folgen seiner Tat einzustehen.

Der Täter-Opfer-Ausgleiche (TOA) wird nun seit einigen Jahren im Rahmen der Arbeit mit jungen Straftätern im Kreis Warendorf erfolgreich eingesetzt. Das Verfahren fördert das Einsichtsverhalten des Täters und die Auseinandersetzung mit der Straftat und die hieraus resultierenden Folgen. Auf der anderen Seite wird die Opfersicht betont und denen von einer Straftat betroffenen Menschen die Möglichkeit gegeben, eine Wiedergutmachung oder eine Entschuldigung für den erlittenen Schaden zu erhalten.


Rechtsgrundlage

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz
https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/564/show
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Telefon 02581 53-5101
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