BIS: Suche und Detail

Im Rahmen der Planung, Errichtung oder Änderung von Tierhaltungsanlagen sind sowohl tierschutzrechtliche als auch tierseuchenrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Diese betreffen insbesondere die bauliche Gestaltung und Ausstattung der Stallgebäude sowie die Einhaltung gesetzlich vorgegebener Mindeststandards zum Schutz der gehaltenen Tiere.

Zur Unterstützung von Bauherrinnen und Bauherren sowie planenden Architekturbüros stellt das Veterinäramt nachfolgend entsprechende Informations- und Anforderungsunterlagen zur Verfügung. Die beigefügten Dokumente enthalten für die jeweiligen Tierarten bzw. Haltungseinrichtungen die maßgeblichen Vorgaben, die bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen sind.

Die Unterlagen dienen zugleich als Grundlage für die spätere behördliche Prüfung im Rahmen von Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren. Es wird daher empfohlen, die Anforderungen frühzeitig in die Planung einzubeziehen und die vollständig ausgefüllten sowie berücksichtigten Unterlagen im Zuge der Antragstellung einzureichen.

Bei Rückfragen oder im Hinblick auf eine individuelle Beratung im Einzelfall steht Ihnen das Veterinäramt gerne zur Verfügung.