Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) abgelöst und regelt die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

Dabei stehen vor allem die individuelle, altersgerechte und frühe Förderung von Kindern im Mittelpunkt. Die Sprachförderung sieht vor, dass jedes Kind die deutsche Sprache bei der Einschulung so beherrscht, dass es dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann. Zudem soll der Gesundheitsschutz von Kindern so gestärkt werden, dass auf Vernachlässigung und Kindesmisshandlung frühzeitig reagiert werden kann.
Im Rahmen von regelmäßigen Fortbildungen und Untersuchungen soll die Qualität der pädagogischen Arbeit gesichert werden. Zudem wird die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Grundschulen und anderen Einrichtungen geregelt, sowie die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren.Ziele des Kinderbildungsgesetz auf einen Blick(Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf der Landesregierung):

  • Kinder in ihren Begabungen und Fähigkeiten besser und individueller zu fordern,
  • Eltern in ihren Rechten zu stärken und ihnen bessere Wahlmöglichkeiten bei den Betreuungszeiten für ihre Kinder zu ermöglichen,
  • Kinder intensiver und systematischer in ihrer Bildung und Sprachentwicklung zu fördern,
  • Familien umfassender zu unterstützen und hierzu Familienzentren zu schaffen sowie diese finanziell abzusichern,
  • Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege eine bedarfsgerechte Finanzierung zu sichern,
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder zu verbessern und
  • deutlich bessere finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen.

Gruppenformen
Künftig wird es 3 Gruppenformen geben:

  • Gruppen mit Kindern von 2 Jahren bis zur Einschulung (reguläre Gruppenstärke 20, max. 6 Zweijährige)
  • Gruppen mit  Kindern unter 3 Jahren (10 Kinder)
  • Gruppen mit Kindern von 3 Jahren bis zur Einschulung (25 bzw. 20 Kinder)

Betreuungszeiten
Die Eltern können künftig zwischen 3 verschiedenen Betreuungszeiten pro Woche wählen:

  • 25 Stunden / Woche
  • 35 Stunden / Woche
  • 45 Stunden / Woche

Der Kreis Warendorf führt eine Bedarfsabfrage zum nächsten Kindergartenjahr durch.

Rechtsgrundlage

Kinderbildungsgesetz

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) abgelöst und regelt die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

Dabei stehen vor allem die individuelle, altersgerechte und frühe Förderung von Kindern im Mittelpunkt. Die Sprachförderung sieht vor, dass jedes Kind die deutsche Sprache bei der Einschulung so beherrscht, dass es dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann. Zudem soll der Gesundheitsschutz von Kindern so gestärkt werden, dass auf Vernachlässigung und Kindesmisshandlung frühzeitig reagiert werden kann.
Im Rahmen von regelmäßigen Fortbildungen und Untersuchungen soll die Qualität der pädagogischen Arbeit gesichert werden. Zudem wird die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Grundschulen und anderen Einrichtungen geregelt, sowie die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren.Ziele des Kinderbildungsgesetz auf einen Blick(Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf der Landesregierung):

  • Kinder in ihren Begabungen und Fähigkeiten besser und individueller zu fordern,
  • Eltern in ihren Rechten zu stärken und ihnen bessere Wahlmöglichkeiten bei den Betreuungszeiten für ihre Kinder zu ermöglichen,
  • Kinder intensiver und systematischer in ihrer Bildung und Sprachentwicklung zu fördern,
  • Familien umfassender zu unterstützen und hierzu Familienzentren zu schaffen sowie diese finanziell abzusichern,
  • Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege eine bedarfsgerechte Finanzierung zu sichern,
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder zu verbessern und
  • deutlich bessere finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen.

Gruppenformen
Künftig wird es 3 Gruppenformen geben:

  • Gruppen mit Kindern von 2 Jahren bis zur Einschulung (reguläre Gruppenstärke 20, max. 6 Zweijährige)
  • Gruppen mit  Kindern unter 3 Jahren (10 Kinder)
  • Gruppen mit Kindern von 3 Jahren bis zur Einschulung (25 bzw. 20 Kinder)

Betreuungszeiten
Die Eltern können künftig zwischen 3 verschiedenen Betreuungszeiten pro Woche wählen:

  • 25 Stunden / Woche
  • 35 Stunden / Woche
  • 45 Stunden / Woche

Der Kreis Warendorf führt eine Bedarfsabfrage zum nächsten Kindergartenjahr durch.

Rechtsgrundlage

KiBiz https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/569/show
Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5101
Fax 02581 53-5199

Herr

Frank

Peters

E1.164 Kreishaus (1- Etage)

02581 53-5106
frank.peters@kreis-warendorf.de