Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe (§ 12 SGB IX)
Die Rehabilitationsträger unterstützen die frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfs insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von geeigneten barrierefreien Informationsangeboten über
- Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe,
- die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget,
- das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe und
- Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX.
Die Informationsangebote richten sich an leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger.