Die Rehabilitationsträger unterstützen die frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfs insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von geeigneten barrierefreien Informationsangeboten über

  • Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe,
  • die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget,
  • das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe und
  • Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX.


Die Informationsangebote richten sich an leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger.

Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe (§ 12 SGB IX)

Die Rehabilitationsträger unterstützen die frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfs insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von geeigneten barrierefreien Informationsangeboten über

  • Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe,
  • die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget,
  • das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe und
  • Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX.


Die Informationsangebote richten sich an leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger.

Rehabilitation und Teilhabe (§ 12 SGB IX) https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/5901/show
Sozialamt
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5001
Fax 02581 53-5099

Frau

Kornelia

Heisener

B1.62 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoß)

02581 53-5092
kornelia.heisener@kreis-warendorf.de