Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe (§ 12 SGB IX)
Die Rehabilitationsträger unterstützen die frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfs insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von geeigneten barrierefreien Informationsangeboten über
- Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe,
- die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget,
- das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe und
- Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX.
Die Informationsangebote richten sich an Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger.
Ansprechpartner
Eingliederungshilfe (für Kinder und Jugendliche) | Frau Kornelia Heisener Frau Rita Lensing-Schlautmann |
Fachstelle für Behinderte Menschen im Beruf | Frau Britta Runde Frau Birgit Stukenbrok |