Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und Wehr- und Zivildienstgeschädigte haben bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen des Staates. Die Kriegsopferfürsorge ist Bestandteil des sozialen Entschädigungsrechtes.

Seit dem 01.01.2008 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle, in Münster alleiniger Träger der Leistungen der Kriegsopferfürsorge.
Anerkannte Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und Wehr- und Zivildienstgeschädigte können bei Vorliegen der gesetzlichen Bestimmungen folgende Leistungen erhalten:


  • Berufliche Rehabilitation
  • Eingliederungshilfe
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungsmaßnahmen
  • Heilfürsorge - Hilfe zur häuslichen Pflege
  • Haushaltshilfe im Rahmen der Altenhilfe
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Kraftfahrzeughilfen
  • Krankenhilfe




Wichtig für einen Leistungsanspruch ist die zeitnahe Beantragung zur Anerkennung als Beschädigter oder Hinterbliebener.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG)
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Zivildienstgesetz (ZDG)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)

Unterlagen

Leistungen werden auf Antrag und von Amts wegen gewährt. Als Nachweis der Beschädigung und der Hinterbliebeneneigenschaft ist der Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes einzureichen. Leistungen werden ab Beginn des Antragsmonats gewährt.