Beratung, Unterstützung und Beistandschaft - einfache Sprache
Berat•ung, Unter•stütz•ung und Beistand•schaft
Was ist eine Beistand•schaft?
Eine Beistand•schaft ist ein kostenloses Angebot.
Es richtet sich an:
- alle allein•erziehenden Eltern•teile
Der Beistand hilft:
- bei der Fest•stellung der Vater•schaft
- beim Durch•setzen von Kindes•unterhalt
Kindes•unterhalt bedeutet:
Ein Eltern•teil zahlt Geld für das Kind, damit das Kind gut versorgt ist.
Wann ist eine Beistand•schaft möglich?
Eine Beistand•schaft ist möglich, wenn:
- ein Eltern•teil die alleinige Sorge für das Kind hat
oder - das Kind beim beantragenden Eltern•teil lebt
(bei gemeinsamer Sorge)
Wichtig:
- Die elterliche Sorge wird durch die Beistand•schaft nicht eingeschränkt.
- Der Beistand arbeitet nur in den oben genannten Aufgaben.
- Der Beistand stimmt sich immer eng mit dem sorge•berechtigten Eltern•teil ab.
Wie bekomme ich eine Beistand•schaft?
Vor der Beistand•schaft muss Kontakt aufgenommen werden mit dem Amt für Jugend und Bildung.
Dort gibt es:
- ein erstes Berat•ungs•gespräch
- Infos zu den nächsten Schritten
Eine frühe Berat•ung kann helfen:
- eine Lösung ohne Gericht zu finden
- Streit zu vermeiden
Wenn das nicht möglich ist oder ein Gericht beteiligt wird:
- bietet das Amt für Jugend und Bildung eine Beistand•schaft an
- die Beistand•schaft wirkt ähnlich wie eine anwaltliche Vertretung
Ansprechpersonen
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Anja Terwort |
Telgte, Ostbevern, Beelen |
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Carolin Abbenhorn |
Warendorf |
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Jana Balcer |
Drensteinfurt, Everswinkel |
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Andrea Stockmann |
Sendenhorst, Sassenberg |
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Marina Müller |
Wadersloh, Ennigerloh |
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkenntnis (soweit vorhanden)
- Unterhaltstitel (soweit vorhanden)
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Zivilprozessordnung
- Düsseldorfer Unterhaltstabelle