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Berat•ung, Unter•stütz•ung und Beistand•schaft

Was ist eine Beistand•schaft?

Eine Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot.
Es richtet sich an:

  • alle allein•erziehenden Eltern•teile

Der Beistand hilft:

  • bei der Fest•stellung der Vater•schaft
  • beim Durch•setzen von Kindes•unterhalt

Kindes•unterhalt bedeutet:
Ein Eltern•teil zahlt Geld für das Kind, damit das Kind gut versorgt ist.

Wann ist eine Beistand•schaft möglich?

Eine Beistandschaft ist möglich, wenn:

  • ein Eltern•teil die alleinige Sorge für das Kind hat
    oder
  • das Kind beim beantragenden Eltern•teil lebt
    (bei gemeinsamer Sorge)

Wichtig:

  • Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
  • Der Beistand arbeitet nur in den oben genannten Aufgaben.
  • Der Beistand stimmt sich immer eng mit dem sorge•berechtigten Eltern•teil ab.

Wie bekomme ich eine Beistand•schaft?

Vor der Beistandschaft muss Kontakt aufgenommen werden mit dem Amt für Jugend und Bildung.

Dort gibt es:

  • ein erstes Berat•ungs•gespräch
  • Infos zu den nächsten Schritten

Eine frühe Berat•ung kann helfen:

  • eine Lösung ohne Gericht zu finden
  • Streit zu vermeiden

Wenn das nicht möglich ist oder ein Gericht beteiligt wird:

  • bietet das Amt für Jugend und Bildung eine Beistandschaft an
  • die Beistandschaft wirkt ähnlich wie eine anwaltliche Vertretung

 

Ansprechpersonen

Anja Terwort

Telgte, Ostbevern, Beelen

Carolin Abbenhorn

Warendorf

Jana Balcer

Drensteinfurt, Everswinkel

Andrea Stockmann

Sendenhorst, Sassenberg

Marina Müller 

Wadersloh, Ennigerloh

 

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkenntnis (soweit vorhanden)
  • Unterhaltstitel (soweit vorhanden)

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Zivilprozessordnung
  • Düsseldorfer Unterhaltstabelle