Unsere Beratung richtet sich an…
Bezieher von SGB II- und SGB XII-Leistungen, Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen.

Wir beraten Sie…

  • wenn Sie Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können
  • wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden
  • wenn Ihr Lohn/Gehalt oder Ihr Konto gepfändet wird
  • wenn sich der Gerichtsvollzieher angemeldet hat
  • wenn Sie weitere psychosoziale Hilfen benötigen
  • über den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens und die wichtigsten Regelungen

Gemeinsam mit Ihnen 

  • ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch die Ursachen und Gründe Ihrer Verschuldungssituation 
  • erstellen wir einen Haushaltsplan und beraten Sie bei der Einkommens- und Budgetplanung
  • fertigen wir eine Aufstellung der Gläubiger an
  • überprüfen wir die Bestandskraft von Forderungen und unterstützen Sie bei vollstreckungsschützenden Maßnahmen
  • entwickeln wir Sanierungsstrategien zur individuellen Lösung Ihrer Überschuldung
  • überprüfen wir, ob das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie in Frage kommt

Wir bieten Ihnen an…

  • Sie im außergerichtlichen Verfahren zu beraten und zu unterstützen
  • Verhandlungen mit Ihren Gläubigern zu führen
  • einen Plan zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung zu erarbeiten
  • eine Bescheinigung für das Insolvenzgericht auszustellen, sofern der außergerichtliche  Einigungsversuch gescheitert ist
  • Sie während des gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu beraten und zu begleiten

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Bescheinigungen für das P-Konto werden für Ratsuchende ausgestellt, die zur langfristigen Schuldenregulierung in der Schuldnerberatung aufgenommen wurden.
Alle anderen Hilfesuchenden, die eine Bescheinigung/Erhöhung für ihr P-Konto benötigen, wenden sich an den Arbeitgeber, den Sozialleistungsträger (Jobcenter, Arbeitsamt), die Familienkasse oder an einen Rechtsanwalt/Steuerberater.

Unsere Beratung

  • ist vertraulich, neutral und kostenfrei
  • erfolgt telefonisch und im persönlichen Gespräch
  • bietet Informationen und Unterstützung

Offene Sprechstunde

Montag                10.00  - 12.00 Uhr

1. Etage               Raum B 1.59, Raum B 1.60 sowie Raum B 1.61

Kreishaus Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

Termine
Füllen Sie bitte den untenstehenden Fragebogen der Sprechstunde online aus und kommen in eine der nächsten Sprechstunden.

Bei Fragen zu Immobilien können Sie sich an die Bauschuldnerberatung (https://www.bauschuldnerberatung.de/bauschuldnerberatung/ ), an ihre Hausbank oder an einen Rechtsanwalt/Steuerberater wenden.

Weiterführende Links

Schuldner- und Insolvenzberatung

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Wir beraten Sie…

  • wenn Sie Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können
  • wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden
  • wenn Ihr Lohn/Gehalt oder Ihr Konto gepfändet wird
  • wenn sich der Gerichtsvollzieher angemeldet hat
  • wenn Sie weitere psychosoziale Hilfen benötigen
  • über den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens und die wichtigsten Regelungen

Gemeinsam mit Ihnen 

  • ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch die Ursachen und Gründe Ihrer Verschuldungssituation 
  • erstellen wir einen Haushaltsplan und beraten Sie bei der Einkommens- und Budgetplanung
  • fertigen wir eine Aufstellung der Gläubiger an
  • überprüfen wir die Bestandskraft von Forderungen und unterstützen Sie bei vollstreckungsschützenden Maßnahmen
  • entwickeln wir Sanierungsstrategien zur individuellen Lösung Ihrer Überschuldung
  • überprüfen wir, ob das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie in Frage kommt

Wir bieten Ihnen an…

  • Sie im außergerichtlichen Verfahren zu beraten und zu unterstützen
  • Verhandlungen mit Ihren Gläubigern zu führen
  • einen Plan zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung zu erarbeiten
  • eine Bescheinigung für das Insolvenzgericht auszustellen, sofern der außergerichtliche  Einigungsversuch gescheitert ist
  • Sie während des gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu beraten und zu begleiten

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Bescheinigungen für das P-Konto werden für Ratsuchende ausgestellt, die zur langfristigen Schuldenregulierung in der Schuldnerberatung aufgenommen wurden.
Alle anderen Hilfesuchenden, die eine Bescheinigung/Erhöhung für ihr P-Konto benötigen, wenden sich an den Arbeitgeber, den Sozialleistungsträger (Jobcenter, Arbeitsamt), die Familienkasse oder an einen Rechtsanwalt/Steuerberater.

Unsere Beratung

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1. Etage               Raum B 1.59, Raum B 1.60 sowie Raum B 1.61

Kreishaus Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

Termine
Füllen Sie bitte den untenstehenden Fragebogen der Sprechstunde online aus und kommen in eine der nächsten Sprechstunden.

Bei Fragen zu Immobilien können Sie sich an die Bauschuldnerberatung (https://www.bauschuldnerberatung.de/bauschuldnerberatung/ ), an ihre Hausbank oder an einen Rechtsanwalt/Steuerberater wenden.

Weiterführende Links

Schulden, Insolvenz, Schuldnerberatung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/606/show
Sozialamt
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5001
Fax 02581 53-5099

Frau

Marlies

Brand-Assies

B1.61 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-5047
marlies.brand-assies@kreis-warendorf.de

Frau

Sandra

Litzke

02581 53-5046
sandra.litzke@kreis-warendorf.de

Frau

Uta

Wagner

B1.20 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-5040
uta.wagner@kreis-warendorf.de