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Eltern•geld

Wer ist für das Eltern•geld zuständig?

Der Kreis Waren•dorf bearbeitet alle Anträge zum Eltern•geld.
Das gilt für alle Eltern, die im Kreis Waren•dorf wohnen.

Diese Aufgaben macht das Amt für Jugend und Bildung.

Beratung zum Eltern•geld und zur Eltern•zeit

Sie können uns gerne anrufen.
Wir beantworten Ihre Fragen.
Wir beraten Sie freundlich und verständlich.

 

 

Zuständig•keiten nach dem Nach•namen vom Kind

Buchstabe A - F

  Susanne Tepe (Teamleiterin)

  Mareen König

Buchstabe G - Kf, X, Y, Z

  Anika Kiwitt

Buchstabe Kg - Q

  Silvia Kiesewetter

Buchstabe R - W

  Thomas Uhlenbrock

 

Sprech•zeiten der Eltern•geld•stelle

Unsere Mit•arbeiterinnen und Mit•arbeiter sind erreichbar:

  • Montag bis Donnerstag: 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Sie können uns anrufen.
Wir beantworten Ihre Fragen zu Eltern•geld und Eltern•zeit.

Eine persönliche Berat•ung ist möglich.
Dafür brauchen Sie einen Termin.
Bitte machen Sie vorher einen Termin.