Elternbeiträge für den Kindergarten - einfache Sprache
Eltern•beiträge für den Kinder•garten
Was bedeutet Eltern•beitrag?
Für den Besuch von einer Kita im Kreis Waren•dorf müssen Eltern Geld bezahlen.
Das nennt man: Eltern•beitrag.
Was muss ich machen?
Bei der An•meldung erhalten Sie einen Brief.
In dem Brief steht: „Erklärung zum Eltern•einkommen“.
In dem Brief gibt es:
- einen Link zum Internet-Formular
- einen QR-Code (zum Scannen mit dem Handy)
Sie müssen das Online•Formular ausfüllen.
Das Formular hilft:
- die Daten zu prüfen
- den richtigen Elternbeitrag zu berechnen
Wichtig:
Die Erklärung muss spätestens nach 2 Wochen abgegeben werden.
Die 2 Wochen beginnen, wenn Sie den Vertrag für die Kita unterschreiben.
Wie wird der Eltern•beitrag berechnet?
Der monatliche Eltern•beitrag hängt ab von:
- Ihrem Jahres•brutto•einkommen
Im Merk•blatt stehen:
- die Einkommens•stufen
- die genaue Höhe vom Eltern•beitrag
Regeln für Geschwister•kinder
Wenn Ihr Einkommen über 42.000 Euro liegt:
- müssen Sie auch für ein Geschwister•kind zahlen,
das gleichzeitig eine Kinder•tages•einrichtung besucht
oder ein Angebot der Kinder•tages•pflege nutzt.
Wenn Ihr Einkommen bis 42.000 Euro liegt:
- zahlen Sie keinen Beitrag für Geschwister•kinder
(Einkommens•stufen EK 01 bis EK 03)
Kann ich vom Beitrag befreit werden?
Ja.
Sie können einen Antrag stellen.
Eine Befrei•ung ist möglich, wenn Sie oder Ihr Kind bestimmte Leistungen bekommen.
Zum Beispiel:
- Leistungen zur Sicher•ung vom Lebens•unterhalt
- Leistungen aus dem zwölften Sozial•buch
- Leistungen nach dem Asyl•bewerber•leistungs•gesetz
- Kinder•zuschlag
- Wohn•geld oder Lasten•zuschuss
Ob eine Befrei•ung möglich ist, hängt von Ihrer wirtschaftlichen Situat•ion ab.
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