Behindertenfahrdienst
Zur Verbesserung der Integration von Schwerstbehinderten, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Rollstuhls bewegen können und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" verfügen, wird in begrenztem Umfang die kostenlose Benutzung des Behindertenfahrdienstes im Rahmen der Eingliederungshilfe ermöglicht.
Der Kreis Warendorf hat ein Faltblatt "Behindertenfahrdienst" herausgegeben.