Förderprogramm "Ran an die Kulturlandschaft"
Mit dem Förderprogramm „Ran an die Kulturlandschaft“ unterstützt der Kreis Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Neuanlage wertvoller Gehölzstrukturen in der freien Landschaft. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu stärken, traditionelle Kulturlandschaften zu erhalten und Lebensräume u.a. für höhlenbewohnende Tierarten zu sichern.
Gefördert werden sowohl Pflegemaßnahmen an bestehenden Gehölzstrukturen als auch Neuanpflanzungen. Die Förderung erfolgt als freiwillige Leistung des Kreises und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.
Was wird gefördert?
Das Programm umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
Pflege bestehender Gehölze
- Pflegeschnitt von Kopfbäumen
- Pflegeschnitt von hochstämmigen Obstbäumen auf Streuobstwiesen
- Pflegeschnitt von Landschaftshecken (nur innerhalb von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten)
Neuanpflanzungen
- Pflanzung von Obstbäumen alter, regionaltypischer Sorten
- Pflanzung von Landschaftshecken
- Pflanzung von Alleen, Baumreihen und Baumhainen
Alle Maßnahmen müssen fachgerecht und gemäß den kreisinternen Vorgaben ausgeführt werden.
- Grundvoraussetzung ist, dass sich die Maßnahme im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet.
- Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
- Es darf keine Kompensationspflicht oder Doppelförderung vorliegen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Abhängig vom Maßnahmentyp gelten feste Pauschalen, z. B.:
- Kopfbäume: 49 € pro Baum
- Obstbaumpflege: 25 €/49 € pro Baum
- Obstbaum-Neupflanzung: 75 € / 100 €
Die genauen Förderbeträge und Rahmenbedingungen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
- Antragstellung
- Elektronisch mithilfe des Antragsassistenten
- Für den Antrag ist eine Karte mit der geplanten Maßnahme zu erstellen, z.B. über das Geoportal Kreis WAF oder über tim-online.de
- Antragszeitraum: 1. März bis 31. Juli
- Anträge werden im August nach Bewertungskriterien ausgewählt (Ranking)
- Auf Wunsch kann ein nicht bearbeiteter Antrag ins Folgejahr übertragen werden
- Bewilligung
Wenn Ihr Antrag ausgewählt wird, erhalten Sie im September einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
- Durchführung
- Durchführungszeitraum: 1. Oktober bis 31. Dezember
- Auszahlung
- Auszahlung erfolgt zum 31. Dezember
- Verwendungsnachweis
- Einzureichen bis 15. Januar des Folgejahres
Mit Fotodokumentation (und Herkunftsnachweis bei Neupflanzung)