Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe über das Jobcenter, wenn Sie entweder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhalten.
Hier finden Sie weiterführende Informationen für Eltern sowie Schulen und Anbietende.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien. Die Nutzung dieser Leistungen zielt darauf ab, die Zukunftschancen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verbessern.
Wenn Sie,
- Bürgergeld (SGBII),
- Kindergeldzuschlag und/oder Wohngeld,
- Sozialhilfe (SGBXII) oder
- Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
erhalten, haben Sie Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Das Jobcenter bearbeitet
- Anträge von Kindern mit Anspruch nach SGB II (Bürgergeld) sowie § 6b BKGG (Kinderzuschlag/Wohngeld).
Die Sozialämter der Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf bearbeiten
- Anträge von Kindern mit Anspruch nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) oder AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz).
Berechtigt sind Kinder, Schüler und Jugendliche unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Diese Leistungen sind im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten
- zusätzliche und notwendige Lernförderung/Nachhilfe (angemessene, entstandene Kosten)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit – pauschal 15,00 Euro pro Monat/max. 180,00 Euro pro Jahr, sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist)
- Schulbedarf (am 01.02. des Jahres 65,00 Euro, am 01.08. des Jahres 130,00 Euro)
- Schülerbeförderungskosten (angemessene Kosten, wenn diese nicht durch Dritte übernommen werden)
- Ausflüge und mehrtägige Fahrten in der Schule oder der Kindertagesstätte (tatsächliche Kosten)
- Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Schulen, Kindergärten oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten)
Lernförderung (Nachhilfe)
Wird zusätzlich zu den Lernförderangeboten der Schule weitere Nachhilfe benötigt, können diese Kosten übernommen werden. Eine Nachhilfe ist auch möglich, wenn ein besserer Notendurchschnitt oder ein höherer Schulabschluss erreicht werden kann.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert Mitgliedschaften im Verein, Schwimmkurse, Eltern-Kind-Kurse (wie z. B. PEKiP) und Musikunterricht sowie auch die Teilnahme an gemeinsamen Ferienfreizeiten. Denn alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren sollen sich gemeinsam an Freizeitaktivitäten mit Anderen beteiligen können. Für jedes Kind können dafür jährlich insgesamt 180,00 Euro in Anspruch genommen werden.
Schulbedarf
Zweimal im Jahr gibt es einen Zuschuss um Schulsachen wie z.B. Hefte, Stifte, Taschenrechner, Mal- und Zeichenmaterial einzukaufen. Diese teilt sich mit 51,50 Euro zum 01.02. und 103 Euro zum 01.08. des Jahres auf. Für die folgenden Schuljahre wird der Betrag regelmäßig angepasst. Für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden oder älter als 15 Jahre sind, legen Eltern bitte eine Schulbescheinigung vor.
Schülerbeförderung
Die Kosten für die Fahrt zur Schule können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden, wenn dies nicht durch einen anderen Träger erfolgt und die nächstgelegene Schule des entsprechenden Bildungsgangs besucht wird. Reichen Sie hierfür bitte Kopien der Fahrkarten und die dazugehörigen Nachweise (z.B. Kontoauszüge) ein.
Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Schule, der Kindertagesstätte oder - tagespflege werden die Kosten in voller Höhe übernommen. Persönlicher Bedarf, so wie Taschengeld, müssen selbst getragen werden.
Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege
Bietet die Kindertageseinrichtung, die Tagespflege oder die Schule, die ein Kind besucht, eine gemeinsame Mittagsverpflegung an, werden auch hier die tatsächlichen Kosten übernommen.
Weitere Informationen zum Thema: