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Bildung und Teilhabe
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden vom Jobcenter bearbeitet.
Die passende Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Ihren Wohnort finden Sie hier.
Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe über das Jobcenter, wenn Sie entweder Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherungsgeld) beziehen oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhalten.
Hier finden Sie weiterführende Informationen für Eltern sowie Schulen und Anbietende.
Weiterführende Informationen
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien. Die Nutzung dieser Leistungen zielt darauf ab, die Zukunftschancen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verbessern.
Wenn Sie,
- Grundsicherungsgeld (SGBII),
- Kindergeldzuschlag und/oder Wohngeld,
- Sozialhilfe (SGBXII) oder
- Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
erhalten, haben Sie Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Das Jobcenter bearbeitet
- Anträge von Kindern mit Anspruch nach SGB II (Grundsicherungsgeld) sowie § 6b BKGG (Kinderzuschlag/Wohngeld).
Die Sozialämter der Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf bearbeiten
- Anträge von Kindern mit Anspruch nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) oder AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz).
Berechtigt sind Kinder, Schüler und Jugendliche unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Diese Leistungen sind im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten
- zusätzliche und notwendige Lernförderung/Nachhilfe (angemessene, entstandene Kosten)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit – pauschal 15,00 Euro pro Monat/max. 180,00 Euro pro Jahr, sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist)
- Schulbedarf (am 01.02. des Jahres 65,00 Euro, am 01.08. des Jahres 130,00 Euro)
- Schülerbeförderungskosten (angemessene Kosten, wenn diese nicht durch Dritte übernommen werden)
- Ausflüge und mehrtägige Fahrten in der Schule oder der Kindertagesstätte (tatsächliche Kosten)
- Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Schulen, Kindergärten oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten)
Lernförderung (Nachhilfe)
Wird zusätzlich zu den Lernförderangeboten der Schule weitere Nachhilfe benötigt, können diese Kosten übernommen werden. Eine Nachhilfe ist auch möglich, wenn ein besserer Notendurchschnitt oder ein höherer Schulabschluss erreicht werden kann.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert Mitgliedschaften im Verein, Schwimmkurse, Eltern-Kind-Kurse (wie z. B. PEKiP) und Musikunterricht sowie auch die Teilnahme an gemeinsamen Ferienfreizeiten. Denn alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren sollen sich gemeinsam an Freizeitaktivitäten mit Anderen beteiligen können. Für jedes Kind können dafür jährlich insgesamt 180,00 Euro in Anspruch genommen werden.
Schulbedarf
Zweimal im Jahr gibt es einen Zuschuss um Schulsachen wie z.B. Hefte, Stifte, Taschenrechner, Mal- und Zeichenmaterial einzukaufen. Diese teilt sich mit 65,00 Euro zum 01.02. und 130,00 Euro zum 01.08. des Jahres auf. Für die folgenden Schuljahre wird der Betrag regelmäßig angepasst. Für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden oder älter als 15 Jahre sind, legen Eltern bitte eine Schulbescheinigung vor.
Schülerbeförderung
Die Kosten für die Fahrt zur Schule können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden, wenn dies nicht durch einen anderen Träger erfolgt und die nächstgelegene Schule des entsprechenden Bildungsgangs besucht wird. Reichen Sie hierfür bitte Kopien der Fahrkarten und die dazugehörigen Nachweise (z.B. Kontoauszüge) ein.
Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Schule, der Kindertagesstätte oder - tagespflege werden die Kosten in voller Höhe übernommen. Persönlicher Bedarf, so wie Taschengeld, müssen selbst getragen werden.
Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege
Bietet die Kindertageseinrichtung, die Tagespflege oder die Schule, die ein Kind besucht, eine gemeinsame Mittagsverpflegung an, werden auch hier die tatsächlichen Kosten übernommen.
Weitere Informationen zum Thema:
Zuständigkeiten beim Kreis Warendorf
Zuständige Stelle
- Jobcenter
- Waldenburger Str. 12
- 48231 Warendorf
Ansprechpartner
Verwandte Dienstleistungen
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden vom Jobcenter bearbeitet.
Die passende Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Ihren Wohnort finden Sie hier.
Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe über das Jobcenter, wenn Sie entweder Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherungsgeld) beziehen oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhalten.
Hier finden Sie weiterführende Informationen für Eltern sowie Schulen und Anbietende.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien. Die Nutzung dieser Leistungen zielt darauf ab, die Zukunftschancen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verbessern.
Wenn Sie,
- Grundsicherungsgeld (SGBII),
- Kindergeldzuschlag und/oder Wohngeld,
- Sozialhilfe (SGBXII) oder
- Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
erhalten, haben Sie Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Das Jobcenter bearbeitet
- Anträge von Kindern mit Anspruch nach SGB II (Grundsicherungsgeld) sowie § 6b BKGG (Kinderzuschlag/Wohngeld).
Die Sozialämter der Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf bearbeiten
- Anträge von Kindern mit Anspruch nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) oder AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz).
Berechtigt sind Kinder, Schüler und Jugendliche unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Diese Leistungen sind im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten
- zusätzliche und notwendige Lernförderung/Nachhilfe (angemessene, entstandene Kosten)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit – pauschal 15,00 Euro pro Monat/max. 180,00 Euro pro Jahr, sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist)
- Schulbedarf (am 01.02. des Jahres 65,00 Euro, am 01.08. des Jahres 130,00 Euro)
- Schülerbeförderungskosten (angemessene Kosten, wenn diese nicht durch Dritte übernommen werden)
- Ausflüge und mehrtägige Fahrten in der Schule oder der Kindertagesstätte (tatsächliche Kosten)
- Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Schulen, Kindergärten oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten)
Lernförderung (Nachhilfe)
Wird zusätzlich zu den Lernförderangeboten der Schule weitere Nachhilfe benötigt, können diese Kosten übernommen werden. Eine Nachhilfe ist auch möglich, wenn ein besserer Notendurchschnitt oder ein höherer Schulabschluss erreicht werden kann.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert Mitgliedschaften im Verein, Schwimmkurse, Eltern-Kind-Kurse (wie z. B. PEKiP) und Musikunterricht sowie auch die Teilnahme an gemeinsamen Ferienfreizeiten. Denn alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren sollen sich gemeinsam an Freizeitaktivitäten mit Anderen beteiligen können. Für jedes Kind können dafür jährlich insgesamt 180,00 Euro in Anspruch genommen werden.
Schulbedarf
Zweimal im Jahr gibt es einen Zuschuss um Schulsachen wie z.B. Hefte, Stifte, Taschenrechner, Mal- und Zeichenmaterial einzukaufen. Diese teilt sich mit 65,00 Euro zum 01.02. und 130,00 Euro zum 01.08. des Jahres auf. Für die folgenden Schuljahre wird der Betrag regelmäßig angepasst. Für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden oder älter als 15 Jahre sind, legen Eltern bitte eine Schulbescheinigung vor.
Schülerbeförderung
Die Kosten für die Fahrt zur Schule können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden, wenn dies nicht durch einen anderen Träger erfolgt und die nächstgelegene Schule des entsprechenden Bildungsgangs besucht wird. Reichen Sie hierfür bitte Kopien der Fahrkarten und die dazugehörigen Nachweise (z.B. Kontoauszüge) ein.
Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Schule, der Kindertagesstätte oder - tagespflege werden die Kosten in voller Höhe übernommen. Persönlicher Bedarf, so wie Taschengeld, müssen selbst getragen werden.
Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege
Bietet die Kindertageseinrichtung, die Tagespflege oder die Schule, die ein Kind besucht, eine gemeinsame Mittagsverpflegung an, werden auch hier die tatsächlichen Kosten übernommen.
Weitere Informationen zum Thema:
Zuständigkeiten beim Kreis Warendorf
https://serviceportal.kreis-warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/626/showHerzlich willkommen beim
Jobcenter Kreis Warendorf
Das Jobcenter Kreis Warendorf ist Ansprechpartner für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsgeld. Als Kreis nehmen wir diese Aufgabe nach dem Sozialgesetzbuch II mit großem Engagement wahr. Unser Motto dabei lautet: Wir beraten, unterstützen, vermitteln!
Bei Fragen steht Ihnen das Team des Jobcenters gerne unter den genannten Telefonnummern zur Verfügung. Sie können Ihren Kontaktwunsch auch über unser Onlineformular mitteilen. Der passende Ansprechpartner meldet sich dann innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen.
Haben Sie Fragen rund um die Antragsstellung und die Bewilligung von monatlichen Grundsicherungsgeldzahlungen? Dann finden Sie die Sachbearbeitung unter den Dienstleistungen mit der Überschrift "Grundsicherungsgeld".
Geht es in Ihrem Anliegen um die Vermittlung in Arbeit oder Förderungen zur Integration in den Arbeitsmarkt? Dann klicken Sie auf den Button "Arbeitsvermittlung" und finden Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Falls Sie jemanden zu den Themen Widerspruch & Klage, Abrechnung von Integrationsleistungen, Ordnungswidrigkeiten, Controlling und Finanzen suchen, finden Sie diese in der Dienstleistung "Verwaltung des Jobcenters".
Leistungsgewährung
Bildung und Teilhabe
| A | Frau Wolf (Telefon 02581 53-5859) |
| B - K | Frau Berse (Telefon 02581 53-5881) |
| L - Z | Herr Pinnekamp (Telefon 02581 53-5892) |
Leistungsgewährung
Einpersonenbedarfsgemeinschaften ohne Eigentum
| M, S, T | Frau Hemme (Telefon 02581 53-5626) |
| A, B, C, E, R, Y, Z | Herr Ay (Telefon 02581 53-5654) |
Bildung und Teilhabe
| A | Frau Wolf (Telefon 02581 53-5859) |
| B - K | Frau Berse (Telefon 02581 53-5881) |
| L - Z | Herr Pinnekamp (Telefon 02581 53-5892) |
Leistungsgewährung
Bildung und Teilhabe
| A-G | Frau Grothues (Telefon 02581 53-5895) |
| H-Z | Herr Tigges (Telefon 02581 53-5697) |
Leistungsgewährung
| Teamleitung | Herr Plewa-Anczykowski (Telefon 02581 53-5863) |
| stellv. Teamleitung | Herr Bakir (Telefon 02581 53-5886) |
| A-Z | Frau Lembeck (Telefon 02581 53-5837) |
| A-Z | Frau Schmidt (Telefon 02581 53-5885) |
| Selbständige | Frau Lunemann (Telefon 02581 53-5878) |
Bildung und Teilhabe
| A-Z | N.N. (Telefon 02581 53-5940) |
Leistungsgewährung
Bildung und Teilhabe
| A-Z | Frau Koop (Telefon 02581 53-5856) |
Leistungsgewährung
Bildung und Teilhabe
| A-S | Frau Lammers (Telefon 02581 53-5913) |
| T-Z | Frau Grothues (Telefon 02581 53-5895) |
Leistungsgewährung
Bildung und Teilhabe
| A-Z | Frau Schrewe (Telefon 02581 53-5933) |
Leistungsgewährung
Bildung und Teilhabe
| A-E | Frau Wolf (Telefon 02581 53-5859) |
| F-Z | N.N. (Telefon 02581 53-5940) |
Leistungsgewährung
| Teamleitung | Herr Kramer-Hilgensloh (Telefon 02581 53-5841) |
| A-G | N.N. |
| H | Frau Gültekin (Telefon 02581 53-5823) |
| I-K | N.N. |
| L-Z | Frau Gültekin (Telefon 02581 53-5823) |
| Selbständige | Herr Sauter (Telefon 02581 53-5693) |
Bildung und Teilhabe
| A-Z | Frau Zurstraßen (Telefon 02581 53-5842) |
Leistungsgewährung
Bildung und Teilhabe
| A-Z | Frau Schrewe (Telefon 02581 53-5933) |
Leistungsgewährung
Bildung und Teilhabe
| A-Z | Frau Freimuth (Telefon 02581 53-5802) |
Leistungsgewährung
Bildung und Teilhabe
| A-Z | Frau Zurstraßen (Telefon 02581 53-5842) |
Leistungsgewährung
Bildung und Teilhabe
| A-Z | Herr Tigges (Telefon 02581 53-5697) |
Leistungsgewährung
Bildung und Teilhabe
| A-S | Frau Ossenbrink. (Telefon 02581 53-5976) |
| T-Z | Frau Schrewe (Telefon 02581 53-5933) |
Leistungsgewährung
| Teamleitung | Frau Sakic (Telefon 02581 53-5803) |
| Ahlen (59227) | Herr Sauter (Telefon 02581 53-5693) |
| Ahlen (59229) | Frau Lunemann (Telefon 02581 53-5878) |
| Beckum | Herr Sauter (Telefon 02581 53-5693) |
| Beelen | Frau Lunemann (Telefon 02581 53-5878) |
| Drensteinfurt | Herr Sauter (Telefon 02581 53-5693) |
| Ennigerloh | Frau Lunemann (Telefon 02581 53-5878) |
| Everswinkel | Herr Sauter (Telefon 02581 53-5693) |
| Oelde | Herr Sauter (Telefon 02581 53-5693) |
| Ostbevern | Herr Sauter (Telefon 02581 53-5693) |
| Sassenberg | Frau Lunemann (Telefon 02581 53-5878) |
| Sendenhorst | Herr Sauter (Telefon 02581 53-5693) |
| Telgte | Herr Sauter (Telefon 02581 53-5693) |
| Wadersloh | Herr Sauter (Telefon 02581 53-5693) |
| Warendorf | Frau Lunemann (Telefon 02581 53-5878) |