Investitionskosten für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Nach § 13 des Alten- und Pflegegesetzes NRW werden Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die von als pflegebedürftig im Sinne des SGB XII anerkannten Personen genutzt werden, durch einen Aufwendungszuschuss (Invertitionskosten) gefördert.