Nach § 13 des Alten- und Pflegegesetzes NRW werden Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die von als pflegebedürftig im Sinne des SGB XII anerkannten Personen genutzt werden, durch einen Aufwendungszuschuss (Invertitionskosten) gefördert.

Formulare

Investitionskosten für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Nach § 13 des Alten- und Pflegegesetzes NRW werden Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die von als pflegebedürftig im Sinne des SGB XII anerkannten Personen genutzt werden, durch einen Aufwendungszuschuss (Invertitionskosten) gefördert.

Formulare

Bewohnerorientierter Anwendungszuschuss https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/627/show
Investitionskosten ambulant und teilstationär
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5030