Nach §12 des Alten- und Pflegegesetzes NRW können ambulante Pflegedienste eine pauschale Förderung erhalten. Die Zuwendung ist jährlich schriftlich zum 01. März zu beantragen.

Formulare

Investitionskostenförderung ambulante Pflegedienste


Nach §12 des Alten- und Pflegegesetzes NRW können ambulante Pflegedienste eine pauschale Förderung erhalten. Die Zuwendung ist jährlich schriftlich zum 01. März zu beantragen.

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