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Kommunaler Kinder- und Jugend•förder•plan

Was ist der Kinder- und Jugend•förder•plan?

Der Kinder- und Jugend•förder•plan wird kurz KJFP genannt.
Der KJFP wird alle paar Jahre neu geschrieben.
Grundlage ist ein Gesetz vom Land Nordrhein Westfalen.

Der aktuelle KJFP wurde im Jahr 2021 beschlossen.
Viele Menschen haben daran mit•gearbeitet:

  • freie Träger der Jugend•hilfe
  • Schulen
  • weitere Einricht•ungen
  • Kinder und Jugend•liche in einer Online Umfrage

Der KJFP ist also ein gemeinsames Ergebnis.

 

Worum geht es im KJFP?

Der KJFP ist ein wichtiges Förder•instrument.
Der KJFP unter•stützt und fördert Angebote für Kinder und Jugend•liche.

Der Plan befasst sich mit vielen Themen:

  • Kinder- und Jugend•arbeit freier Träger
  • Jugend•verbands•arbeit
  • offene Kinder- und Jugend•arbeit
  • Kinder•schutz und Jugend•schutz
  • Zusammen•arbeit von Jugend•hilfe und Schule
  • Angebote vom Amt für Jugend und Bildung im Kreis Waren•dorf

Der KJFP soll helfen, gute Strukturen für Kinder und Jugend•liche zu sichern.

 

Wer kann Fragen stellen?

Wenn Sie Fragen zum Kinder- und Jugend•förder•plan haben:
Sie können sich an die Jugend•pflege wenden.
Die Kolleg•innen und Kollegen helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Infos stehen im Original•text unter „weiterführende Informationen“.

 

Rechtsgrundlagen

Kosten

Es entstehen keine Gebühren.

Zuständige Stelle

Dokumente