Schonzeit Rabenkrähen, Ringeltauben, Grau-, Kanada- und Nilgänse:

Einen Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen, Ringeltauben, Grau-, Kanada- und Nilgänse gem. § 24 Abs. 2 LJG-NRW können Sie mit dem unten aufgeführten Onlineformular stellen.