Der örtliche Träger der Sozialhilfe übernimmt die Kosten einer Bestattung nach dem SGB XII, wenn den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Als erforderliche Kosten wird der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller erforderlichen Gebühren übernommen.
Die Anträge können bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden des Kreises oder direkt beim Kreis Warendorf gestellt werden, wenn der Sterbeort im Kreis Warendorf liegt oder bei einer stationären Unterbringung Leistungen durch den Kreis Warendorf erbracht worden sind.

 

Bestattungskosten

Der örtliche Träger der Sozialhilfe übernimmt die Kosten einer Bestattung nach dem SGB XII, wenn den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Als erforderliche Kosten wird der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller erforderlichen Gebühren übernommen.
Die Anträge können bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden des Kreises oder direkt beim Kreis Warendorf gestellt werden, wenn der Sterbeort im Kreis Warendorf liegt oder bei einer stationären Unterbringung Leistungen durch den Kreis Warendorf erbracht worden sind.

 

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/640/show
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