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Schülerfahrkostenerstattung in einfacher Sprache

 

Der Kreis Warendorf als zuständiger Schulträger übernimmt die Kosten, die für die wirtschaftlichste Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule und zurück notwendig entstehen.
Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben alle Vollzeitschülerinnen und Schüler, deren Schulweg in einfacher Wegstrecke (kürzester Fußweg) mehr als 5 km beträgt und die die Voraussetzungen nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW erfüllen.

Aktuell stattet der Kreis Warendorf als zuständiger Schulträger auf Antrag alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler mit einem Deutschlandticket mit Eigenbeteiligung aus.  Das Ticket ist jeweils für ein Schuljahr gültig und gilt ohne Zeiteinschränkungen für beliebig viele Schul- und Freizeitfahrten in ganz Deutschland. 

Die Anträge für das Deutschlandticket sind über das Sekretariat des jeweiligen Berufskollegs erhältlich. Eine Antragsstellung muss zu jedem Schuljahr neu erfolgen. 

Schülerinnen und Schüler, die einen anspruchsberechtigten Vollzeitbildungsgang besuchen und deren Schulweg unter 5 km liegt, haben die Möglichkeit, ein vergünstigtes Deutschlandticket (Selbstzahlerticket) über den jeweiligen Verkehrsträger zu erwerben. Dieses Ticket gilt ebenfalls nur für ein Schuljahr.

Bei Beantragung des Selbstzahlertickets ist dem Verkehrsträger eine hierfür vorgesehene Schulbescheinigung einzureichen, die vorab nur über das Sekretariat des Berufskollegs ausgestellt werden kann.   

 

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 97 Schulgesetz NRW
  • Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) v. 16.04.2005