Zum Schutz vor der Ausbreitung möglicher Tierseuchen müssen Tierausstellungen, Tierschauen, Hundeprüfungen pp. dem Veterinäramt spätestens 8 Wochen vorher schriftlich angezeigt bzw. zur Genehmigung angemeldet werden.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut  -  § 4
  • Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) -  § 6

 

Unterlagen

Schriftliche formlose Anzeige mit Angabe des Veranstalters, des Ortes der Veranstaltung, der voraussichtlichen Anzahl der Tiere, des Verantwortlichen und des ggf. beauftragten Tierarztes.