Zum Schutz vor der Ausbreitung möglicher Tierseuchen müssen Tierausstellungen, Tierschauen, Hundeprüfungen pp. dem Veterinäramt spätestens 8 Wochen vorher schriftlich angezeigt bzw. zur Genehmigung angemeldet werden.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut  -  § 4
  • Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) -  § 6

 

Unterlagen

Schriftliche formlose Anzeige mit Angabe des Veranstalters, des Ortes der Veranstaltung, der voraussichtlichen Anzahl der Tiere, des Verantwortlichen und des ggf. beauftragten Tierarztes.

Tierausstellungen

Zum Schutz vor der Ausbreitung möglicher Tierseuchen müssen Tierausstellungen, Tierschauen, Hundeprüfungen pp. dem Veterinäramt spätestens 8 Wochen vorher schriftlich angezeigt bzw. zur Genehmigung angemeldet werden.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut  -  § 4
  • Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) -  § 6

 

Schriftliche formlose Anzeige mit Angabe des Veranstalters, des Ortes der Veranstaltung, der voraussichtlichen Anzahl der Tiere, des Verantwortlichen und des ggf. beauftragten Tierarztes.

Tierveranstaltung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/681/show
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Waldenburger Str. 12 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3901
Fax 02581 53-3999

Frau

Irmgard

Senger

N1.32 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 1. [...]

02581 53-3943
amt39@kreis-warendorf.de