Tierkörperbeseitigung / Tierfriedhof
Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz sind alle verendeten Tiere, Tierkörperteile (Teile von Tieren aus Schlachtungen) und von Tieren stammende Erzeugnisse (z.B. Speiseabfälle in größeren Mengen), die nicht zum menschlichen Genuss verwendet werden , in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen.
Für den Kreis Warendorf ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Belm – Icker (Fa. SNP) zuständig, die werktags von 9 – 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800 7793333 zu erreichen ist.
Die Anmeldungen nehmen auch die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden entgegen.
Wer sein Kleintier aus persönlichen Gründen bestatten möchte, kann sich an den Bundesverband der Tierbestatter e. V. (Tel. 06421/36669) wenden, dessen Mitgliedsunternehmen in der Bundesrepublik eine Vielzahl von Tierfriedhöfen unterhält
Haben sie weitere Fragen?
Wenden Sie sich bitte an das
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises.