BHV1
Der Begriff BHV1 ist die Abkürzung für den Krankheitserreger Bovines Herpes Virus Typ 1. Eine Infektion mit diesem Erreger verursacht bei Rindern eine hochansteckende Virusallgemeinerkrankung, die meist akut verläuft.
Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist.
Man unterscheidet zwischen zwei unterschiedlichen Krankheitsbildern:
- eine respiratorische Form (IBR), die im oberen Atmungstrakt heftige Entzündungserscheinungen der Schleimhäute hervorruft und
- eine genitale Form (Deckseuche, IPV/IBP), die Entzündungen im Bereich der Geschlechtsorgane hervorruft.
Die unterschiedlichen Verlaufsformen treten i. d. R. getrennt auf, selten gleichzeitig.
Die Krankheit führt in der akuten Form zu Gewichtsverlust, Rückgang der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen und selten auch zu Todesfällen.
Eine Besonderheit der Herpesviren besteht darin, dass einmal mit ihnen infizierte Tiere lebenslang Virusträger bleiben. In Stresssituationen können sie wieder zu Virusausscheidern werden und stellen damit eine dauerhafte Ansteckungsquelle für andere Tiere der Herde dar. Die Ansteckungsgefahr ist vergleichsweise sehr hoch, so dass ein sicheres Bekämpfungsverfahren darauf abzielt, Virusträger möglichst ganz aus den Herden zu entfernen.
Durch die akute Erkrankung können rinderhaltenden Betrieben wirtschaftliche Einbußen entstehen. Außerdem verlieren von einer Infektion betroffene Zuchttiere praktisch lebenslang ihre Vermarktungsfähigkeit, so dass die daraus resultierenden Verluste noch größer sind.
Die BHV1-Bekämpfung wurde mit der Verordnung zum Schutz vor der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1 – Verordnung Bund) vom 19.05.2015 sowie mit der Verordnung des Landes NRW zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-VO NRW) neu geregelt. Beide Verordnungen hatten zum Ziel, das Gebiet des Landes NRW als „frei von BHV1“ zu erklären.