• Sie haben ein Lebensmittel, das verdorben ist, ekelerregend beeinflusst wurde oder durch dessen Genuss jemand erkrankt ist?
  • Sie beanstanden den Umgang mit einem Lebensmittel oder seine Behandlung oder Bearbeitung unter unhygienischen Bedingungen?
  • Aber auch Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren, die gewerbsmäßig verkauft werden und Abweichungen in Aussehen und Geruch oder in ihrer Brauchbarkeit zeigen, werden überprüft.
  • Sie finden mit Ihrer Reklamation kein Gehör bei Ihrem Händler oder Einrichtung, der die Ware in Verkehr bringt?


Dann sollten Sie uns folgendes mitteilen:

      1. Was ist der Grund Ihrer Beschwerde?
      2. Haben Sie noch Reste des Lebensmittels, möglichst mit Originalverpackung?
      3. Wo und wann wurde das Lebensmittel gekauft oder der Mangel festgestellt?
      4. Wie wurde das Lebensmittel zwischenzeitlich aufbewahrt?
      5. Ist jemand erkrankt? Wurde ein Arzt aufgesucht?
      6. Wurde im Verkaufsbetrieb reklamiert?
      7. Ihren Namen, Anschrift und ggf. Telefon-Nummer.


Im Regelfall wird eine Untersuchung des Lebensmittels veranlasst, Ihre berechtigten Beschwerden werden amtlich weiterverfolgt, sei es durch Kontrollen oder amtliche Probeentnahmen.
Wichtig!

  • Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Verzehr von Lebensmitteln bitte unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
  • Bei Verdacht auf eine kriminelle Handlung, z.B. Vergiftungsdelikte, endet die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachungsbehörde; die Polizei ermittelt und ist zu benachrichtigen.

 

Rechtsgrundlage

  • Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetz

 

Unterlagen

Beweismittel:
Das beanstandete Lebensmittel, wenn noch vorhanden.

Kosten

Gebührenfrei

Verbraucherbeschwerde über Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände
  • Sie haben ein Lebensmittel, das verdorben ist, ekelerregend beeinflusst wurde oder durch dessen Genuss jemand erkrankt ist?
  • Sie beanstanden den Umgang mit einem Lebensmittel oder seine Behandlung oder Bearbeitung unter unhygienischen Bedingungen?
  • Aber auch Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren, die gewerbsmäßig verkauft werden und Abweichungen in Aussehen und Geruch oder in ihrer Brauchbarkeit zeigen, werden überprüft.
  • Sie finden mit Ihrer Reklamation kein Gehör bei Ihrem Händler oder Einrichtung, der die Ware in Verkehr bringt?


Dann sollten Sie uns folgendes mitteilen:

      1. Was ist der Grund Ihrer Beschwerde?
      2. Haben Sie noch Reste des Lebensmittels, möglichst mit Originalverpackung?
      3. Wo und wann wurde das Lebensmittel gekauft oder der Mangel festgestellt?
      4. Wie wurde das Lebensmittel zwischenzeitlich aufbewahrt?
      5. Ist jemand erkrankt? Wurde ein Arzt aufgesucht?
      6. Wurde im Verkaufsbetrieb reklamiert?
      7. Ihren Namen, Anschrift und ggf. Telefon-Nummer.


Im Regelfall wird eine Untersuchung des Lebensmittels veranlasst, Ihre berechtigten Beschwerden werden amtlich weiterverfolgt, sei es durch Kontrollen oder amtliche Probeentnahmen.
Wichtig!

  • Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Verzehr von Lebensmitteln bitte unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
  • Bei Verdacht auf eine kriminelle Handlung, z.B. Vergiftungsdelikte, endet die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachungsbehörde; die Polizei ermittelt und ist zu benachrichtigen.

 

Rechtsgrundlage

  • Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetz

 

Beweismittel:
Das beanstandete Lebensmittel, wenn noch vorhanden.

Gebührenfrei

Lebensmittelüberwachung Verbraucherbeschwerde https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/684/show
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Waldenburger Str. 12 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3901
Fax 02581 53-3999

Frau

Claudia

Arnold

N1.14 (Warendorf, Kreishaus Nebenstelle, 1. Etage)

02581 53-3933
amt39@kreis-warendorf.de

Herr

Matthias

Meinersmann

N1.15 (Warendorf, Kreishaus Nebenstelle, 1. Etage)

02581 53-3934
amt39@kreis-warendorf.de

Herr

Ferdinand

Heuckmann

N1.16 (Warendorf, Kreishaus Nebenstelle, 1. Etage)

02581 53-3938
amt39@kreis-warendorf.de

Frau

Marina

Heidenreich

N1.14 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 1. [...]

02581 53-3935
amt39@kreis-warendorf.de

Frau

Stefanie

Jansen

Sachgebietsleitung

N1.12 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle

02581 53-3930
stefanie.jansen@kreis-warendorf.de

Herr

Axel

Rethmeier

N1.16 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 1. [...]

02581 53-3932
amt39@kreis-warendorf.de

Frau

Ursula

Weilandt

N1.07 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 1. [...]

02581 53-3941
amt39@kreis-warendorf.de

Frau

Dr.

Britta

Degener

N1.13 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 1. [...]

02581 53-3931
britta.degener@kreis-warendorf.de