Verbraucherbeschwerde über Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände
- Sie haben ein Lebensmittel, das verdorben ist, ekelerregend beeinflusst wurde oder durch dessen Genuss jemand erkrankt ist?
- Sie beanstanden den Umgang mit einem Lebensmittel oder seine Behandlung oder Bearbeitung unter unhygienischen Bedingungen?
- Aber auch Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren, die gewerbsmäßig verkauft werden und Abweichungen in Aussehen und Geruch oder in ihrer Brauchbarkeit zeigen, werden überprüft.
- Sie finden mit Ihrer Reklamation kein Gehör bei Ihrem Händler oder Einrichtung, der die Ware in Verkehr bringt?
Dann sollten Sie uns folgendes mitteilen:
- Was ist der Grund Ihrer Beschwerde?
- Haben Sie noch Reste des Lebensmittels, möglichst mit Originalverpackung?
- Wo und wann wurde das Lebensmittel gekauft oder der Mangel festgestellt?
- Wie wurde das Lebensmittel zwischenzeitlich aufbewahrt?
- Ist jemand erkrankt? Wurde ein Arzt aufgesucht?
- Wurde im Verkaufsbetrieb reklamiert?
- Ihren Namen, Anschrift und ggf. Telefon-Nummer.
Im Regelfall wird eine Untersuchung des Lebensmittels veranlasst, Ihre berechtigten Beschwerden werden amtlich weiterverfolgt, sei es durch Kontrollen oder amtliche Probeentnahmen.
Wichtig!
- Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Verzehr von Lebensmitteln bitte unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
- Bei Verdacht auf eine kriminelle Handlung, z.B. Vergiftungsdelikte, endet die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachungsbehörde; die Polizei ermittelt und ist zu benachrichtigen.
Rechtsgrundlage
- Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetz