Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze ins Ausland verreisen möchten, sind in der Regel  entsprechende Anforderungen des jeweiligen Urlaubslandes an den Gesundheitszustand  des Tieres zu erfüllen. Diese Anforderungen können je nach Reiseziel unterschiedlich sein.
Nahezu ausnahmslos müssen die Tiere jedoch gegen Tollwut geimpft sein. Für die meisten Länder muss die Impfung mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Dies gilt auch für die Länder der Europäischen Union allgemein. Zusätzlich wird von einigen Reise- und Urlaubsländern auch eine tierärztliche oder amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung gefordert, die nur wenige Tage vor der Einreise ausgestellt sein darf. Nähere Infos zu den Reisebestimmungen erhalten Sie bei den Konsulaten der einzelnen Länder oder Sie finden Sie im Internet wie z.B. unter www.tiernotruf.org/reisen  (Für die Richtigkeit der Angaben kann von hieraus keine Gewähr übernommen werden).
Für die Einreise mit Hunden und Katzen nach Schweden oder Norwegen gelten spezielle Regelungen, die unter www.sjv.se oder unter dem Servicetelefon der schwedischen Botschaft für Hundeanfragen: 0046/36/155533 erfragt werden können.
Für Hunde und Katzen, die nach Großbritannien und Nordirland mitreisen sollen, ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich, die innerhalb von 3 Tagen vor der Einreise auszustellen ist. Der Hund oder die Katze muß mit einem Mikrochip nach ISO-Norm gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein (erst chippen, dann impfen!). Zusätzlich ist bei der erstmaligen Einreise eine Blutuntersuchung auf Tollwut durchzuführen, diese muß mindestens 6 Monate vor der geplanten Einreise entnommen und in einem zugelassenen Labor untersucht worden sein. Zwischen Impfung und Blutentnahme wird ein Abstand von 4 Wochen empfohlen. Ferner ist innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise vom Haustierarzt eine Behandlung gegen innere Parasiten und Zecken durchzuführen, dies ist durch eine PETS-Bescheinigung zu bestätigen. Das Formular kann hier geladen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Pet-Travel-Scheme unter www.britischebotschaft.de/embassy/agriculture/pets.htm oder der PETS-Helpline 0044/870/2411710.

In Zukunft:

Ab dem 3. Juli 2004 soll das Reisen mit dem Vierbeiner innerhalb der EU einfacher werden. Die einzige Bedingung für den Grenzübertritt innerhalb der EU mit dem Vierbeiner soll dann eine gültige Bescheinigung der Tollwutimpfung und eine Kennzeichnung mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung sein. Die Tätowierung anstatt des Mikrochip wird noch für eine Übergangszeit von acht Jahren erlaubt sein. Es muß ein spezieller Ausweis mitgeführt werden, in dem vom Haustierarzt die Tollwutimpfung einzutragen ist. Diesen vereinfachten Bestimmungen nicht angeschlossen haben sich die Länder Irland, Großbritannien und Schweden.

Verwaltungsspezifische Informationen:
Beachten Sie: Hund bzw. Katze sind zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses mitzubringen.
Gesundheitszeugnisse werden MO-Fr von 8.30 bis 9.30 ausgestellt.
Die Anmeldung hierfür ist in Zimmer 105 oder 106.

Rechtsgrundlage

  • Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung
  • Verordnung EG Nr. 998/2003 des Europäischen Paralaments vom 26.5.2003

Unterlagen

  • Impfpaß mit gültiger Tollwutimpfung

Kosten

Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hund oder Katze:  5 € pro Tier.
Bei Reisen nach Großbritannien, Nordirland und Italien: 10 € pro Tier.

Verreisen mit Hund und Katze

Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze ins Ausland verreisen möchten, sind in der Regel  entsprechende Anforderungen des jeweiligen Urlaubslandes an den Gesundheitszustand  des Tieres zu erfüllen. Diese Anforderungen können je nach Reiseziel unterschiedlich sein.
Nahezu ausnahmslos müssen die Tiere jedoch gegen Tollwut geimpft sein. Für die meisten Länder muss die Impfung mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Dies gilt auch für die Länder der Europäischen Union allgemein. Zusätzlich wird von einigen Reise- und Urlaubsländern auch eine tierärztliche oder amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung gefordert, die nur wenige Tage vor der Einreise ausgestellt sein darf. Nähere Infos zu den Reisebestimmungen erhalten Sie bei den Konsulaten der einzelnen Länder oder Sie finden Sie im Internet wie z.B. unter www.tiernotruf.org/reisen  (Für die Richtigkeit der Angaben kann von hieraus keine Gewähr übernommen werden).
Für die Einreise mit Hunden und Katzen nach Schweden oder Norwegen gelten spezielle Regelungen, die unter www.sjv.se oder unter dem Servicetelefon der schwedischen Botschaft für Hundeanfragen: 0046/36/155533 erfragt werden können.
Für Hunde und Katzen, die nach Großbritannien und Nordirland mitreisen sollen, ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich, die innerhalb von 3 Tagen vor der Einreise auszustellen ist. Der Hund oder die Katze muß mit einem Mikrochip nach ISO-Norm gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein (erst chippen, dann impfen!). Zusätzlich ist bei der erstmaligen Einreise eine Blutuntersuchung auf Tollwut durchzuführen, diese muß mindestens 6 Monate vor der geplanten Einreise entnommen und in einem zugelassenen Labor untersucht worden sein. Zwischen Impfung und Blutentnahme wird ein Abstand von 4 Wochen empfohlen. Ferner ist innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise vom Haustierarzt eine Behandlung gegen innere Parasiten und Zecken durchzuführen, dies ist durch eine PETS-Bescheinigung zu bestätigen. Das Formular kann hier geladen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Pet-Travel-Scheme unter www.britischebotschaft.de/embassy/agriculture/pets.htm oder der PETS-Helpline 0044/870/2411710.

In Zukunft:

Ab dem 3. Juli 2004 soll das Reisen mit dem Vierbeiner innerhalb der EU einfacher werden. Die einzige Bedingung für den Grenzübertritt innerhalb der EU mit dem Vierbeiner soll dann eine gültige Bescheinigung der Tollwutimpfung und eine Kennzeichnung mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung sein. Die Tätowierung anstatt des Mikrochip wird noch für eine Übergangszeit von acht Jahren erlaubt sein. Es muß ein spezieller Ausweis mitgeführt werden, in dem vom Haustierarzt die Tollwutimpfung einzutragen ist. Diesen vereinfachten Bestimmungen nicht angeschlossen haben sich die Länder Irland, Großbritannien und Schweden.

Verwaltungsspezifische Informationen:
Beachten Sie: Hund bzw. Katze sind zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses mitzubringen.
Gesundheitszeugnisse werden MO-Fr von 8.30 bis 9.30 ausgestellt.
Die Anmeldung hierfür ist in Zimmer 105 oder 106.

Rechtsgrundlage

  • Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung
  • Verordnung EG Nr. 998/2003 des Europäischen Paralaments vom 26.5.2003
  • Impfpaß mit gültiger Tollwutimpfung

Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hund oder Katze:  5 € pro Tier.
Bei Reisen nach Großbritannien, Nordirland und Italien: 10 € pro Tier.

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/685/show
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Waldenburger Str. 12 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3901
Fax 02581 53-3999

Frau

Diana

Rieck

N1.20 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 1. [...]

02581 53-3913
amt39@kreis-warendorf.de

Frau

Dr.

Edelgard

Siegmund

N1.21 (Warendorf - Kreishaus Nebenstelle, 1. [...]

02581 53-3911
amt39@kreis-warendorf.de