Jeder, der Tiere hält oder betreut, ist nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet, diese entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Aufgrund des Tierschutzgesetzes hat das BMELV  verschiedene Verordnungen erlassen, die dem Schutz der Tiere dienen. Zur Beurteilung von Tierhaltungen können, wenn spezielle Verordnungen nicht vorliegen, auch wissenschaftlich begründete Gutachten oder Leitlinien herangezogen werden. Das Veterinäramt geht Hinweisen aus der Bevölkerung nach, indem es die Haltungsbedingungen überprüft und ggf. Maßnahmen trifft.

 

Als zuständige Behörde für den Tierschutz im Kreis Warendorf erhält das Veterinäramt regelmäßig Hinweise auf nicht tierschutzgerecht gehaltene Tiere oder Beschwerden über tierschutzwidrige Tierhaltungen. 

Zur zeitnahen Bearbeitung dieser wertvollen Informationen bitten wir um Mitteilung der Sachverhalte anhand der Kernfrage: 

 

Wer hat wann, wo, was beobachtet? 

 

Die Beantwortung folgender Fragen im Einzelnen ist dabei hilfreich: 

  1. Wer hat es beobachtet? 
     Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer  an, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.
  2. Wann haben Sie es beobachtet? 
     Bitte geben Sie Datum, Uhrzeit und / oder Zeitraum an.
  3. Wo haben Sie es beobachtet? 
     Bitte geben Sie den genauen Ort mit Adresse an.
  4. Was haben Sie beobachtet? 
     Welches Tier, welche Tiere sind betroffen? 
     Bitte Tierart(en) angeben und falls bekannt, Einzelheiten über  das Tier / die Tiere, wie z. B. Anzahl, Rasse, Alter, Geschlecht,  Farbe, Größe, besondere Kennzeichen usw. mitteilen. 
    Wem gehört das Tier bzw. wem gehören die Tiere, wer ist für das Tier / die Tiere verantwortlich? Bitte Name, Adresse und falls bekannt Telefonnummer und / oder Erreichbarkeit angeben. Auch Mitteilung der Arbeitsstelle, Tageszeit, wann der Tierhalter von der Arbeit kommt oder die Tiere versorgt, berufliche oder familiäre Beziehungen, über die der Tierhalter erreichbar sein kann, sind nützlich. Bei manchen Grundstücken oder Wiesen kann auch der Eigentümer oder Verpächter weiterhelfen. 
    Und ganz wichtig: 
    Bitte schildern Sie den genauen Sachverhalt und die konkreten tierschutzwidrigen Tatsachen!
    Falls vorhanden, können Sie auch aussagefähige Fotos oder Skizzen beilegen.
  5. Haben Sie den Tierhalter oder Tierbetreuer bereits auf den Sachverhalt angesprochen? 
    Falls ja, wie war die Reaktion? Bitte teilen Sie mit, wann der Tierhalter angesprochen wurde und ob sich seitdem etwas verändert hat.
  6. Gibt es weitere Zeugen? 
     Falls ja, teilen Sie bitte jeweils Name, Adresse, Telefonnummer mit.

Mit der Beantwortung dieser Kernfragen tragen Sie maßgeblich zu den darauf folgenden Ermittlungen bei. Je präziser uns diese Informationen erreichen, desto schneller können wir reagieren und angemessene Maßnahmen ergreifen. Sie helfen uns außerdem bei der ersten Einschätzung, wie dringlich der jeweilige Fall ist, so dass wir eklatante Verstöße unverzüglich erkennen und bearbeiten können und weniger eilige danach verfolgen. 

Sie erreichen uns: 

per Fax unter 0 25 81 / 53 – 39 99 

in dringenden Fällen zu den Geschäftszeiten auch per Telefon unter 
0 25 81 / 53 - 3901 

 

Rechtsgrundlagen

 

Tierschutzgesetz
Verordnungen:

  • Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
  • Erste Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Legehennenverordnung)
  • Tierschutz-Hundeverordnung
  • Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransport-Verordnung)

Gutachten:

  • Tierschutz im Pferdesport
  • Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
  • Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln
  • Haltung von Greifvögeln und Eulen
  • Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis
  • Haltung von Papageien
  • Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser)
  • Haltung von Terrarientieren
  • Haltung von Wild in Gehegen
  • Tiere von Zirkusbetrieben
  • Haltung von Säugetieren