Geflügelpest
Die Geflügelpest oder Vogelgrippe (auch Aviäre Influena oder AI genannt) ist eine hochansteckende Viruskrankheit von der hauptsächlich Hühner und Puten, aber auch Wildvögel befallen werden können.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist Geflügelpest nicht gefährlich – selbst Fleisch und Eier von infiziertem Geflügel können nach Erhitzung ohne Bedenken verzehrt werden.
In sehr seltenen Fällen kann die Krankheit bei sehr engem Kontakt zu den erkrankten Vögeln auf den Menschen übertragen werden. In Deutschland ist dieses in noch keinem Fall geschehen.
Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden.
Weitere Informationen:
- Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LAVE)
- Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MLV)
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
- FAQ Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest, "Vogelgrippe")
Aktuelle Fälle im Kreis Warendorf
18.02.2026
In der Stadt Sassenberg im Bereich des Füchtorfer Moores wurden in den letzten Tagen vermehrt verendete Wildgänse aufgefunden. Bei mehreren dieser Tiere wurde bei der Untersuchung im CVUA MEL in Münster das Virus der
Hochpathogenen Aviären Influenza (Vogelgrippe) festgestellt. Das Veterinäramt des Kreises Warendorf rät daher Spaziergängern, verendete Vögel nicht zu berühren und Hunde in diesem Gebiet angeleint zu führen.
In einer kleinen Hobbyhaltung mit nur wenigen Hühnern und Enten ist die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Der Bestand im Osten des Kreises Warendorf wurde von Fachleuten unter Beteiligung des Kreisveterinäramtes geräumt. Anschließend wurden die Stallungen fachgerecht desinfiziert.
Da es sich nur um eine kleine Haltung mit wenigen Tieren handelt, kann von der Einrichtung einer Sperrzone abgesehen werden. Andere Tierhaltungen im Umkreis sind daher nicht von Einschränkungen betroffen.
Gleichwohl appelliert das Kreisveterinäramt an die Geflügelhalter weiterhin auf Bio-Sicherheit in ihren Nutztierhaltungen zu achten.
Tote Vögel können dem Ordnungsamt der Stadt oder dem Veterinäramt des Kreises gemeldet werden.
Den Geflügelhaltern im Kreis Warendorf wird dringend empfohlen, ihre Tiere aufzustallen bzw. die Ausläufe zu überdachen um eine Infektion mit dem Virus zu vermeiden.Dokumente
- Allgemeinverfügung 01.12.2025
- Allgemeinverfügung 08.12.2025
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Schlachtgeflügel
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von tierischen Nebenprodukten
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Konsumeiern
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Gülle, Mist und Einstreu
- Bestandsmeldung