Geflügelpest
Die Geflügelpest oder Vogelgrippe (auch Aviäre Influena oder AI genannt) ist eine hochansteckende Viruskrankheit von der hauptsächlich Hühner und Puten, aber auch Wildvögel befallen werden können.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist Geflügelpest nicht gefährlich – selbst Fleisch und Eier von infiziertem Geflügel können nach Erhitzung ohne Bedenken verzehrt werden.
In sehr seltenen Fällen kann die Krankheit bei sehr engem Kontakt zu den erkrankten Vögeln auf den Menschen übertragen werden. In Deutschland ist dieses in noch keinem Fall geschehen.
Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden.
Weitere Informationen:
- Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LAVE)
- Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MLV)
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
- FAQ Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest, "Vogelgrippe")
Aktuelle Fälle im Kreis Warendorf
Am 28.11.2025 wurde bei einer Wildgans und bei drei Kranichen die Geflügelpest (HPAI) amtlich festgestellt.
Es gilt eine Aufstallungspflicht in der eingerichteten Überwachungszone.
Hier geht es zur Karte der Überwachungszone Rietberg- Bokel
Hier geht es zur Karte der Überwachungszone Rietberg- Druffel
Dokumente
- Allgemeinverfügung Überwachungszone
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Konsumeiern
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Schlachtgeflügel
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von tierischen Nebenprodukten
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Gülle, Mist und Einstreu
- Bestandsmeldung