Sie möchten mit Ihrem Kraftfahrzeug und Anhänger 100 km/h fahren dürfen

Ist im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I bereits ein Vermerk (z.B. werksseitig) bezüglich der Eignung für Tempo 100 für den Betrieb in einer Kombination vorhanden, erhalten Sie die gesiegelte "100 km/h-Plakette " in der Kfz.-Zulassungsstelle.
Fehlt in den Fahrzeugpapieren die 100 km/h Eignung muss eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen, ob die technischen Voraussetzungen auf Ihren Anhänger zutreffen. Im positiven Fall wird ein entsprechender Bericht erstellt. Unter Vorlage des Berichts wird ein entsprechender Vermerk in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen und die 100 km/h-Plakette zugeteilt.

 

Unterlagen

  • TÜV-Bericht
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei Fahrzeugunterlagen, die bis 2005 ausgestellt wurden, ist die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich
  • Gültiger Personalausweis des Antragstellers, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Rechtsgrundlagen

9. AusnahmeVO zur Straßenverkehrsordnung

Kosten

13,40 €

 

Es können weitere Gebühren anfallen, wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt werden muss.