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Sie möchten mit Ihrem Kraftfahrzeug und Anhänger 100 km/h fahren

Ist im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I oder der EG-Typgenehmigung ein Vermerk bezüglich der Eignung für Tempo 100 für den Betrieb in einer Fahrzeugkombination nach der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung vorhanden, erhalten Sie die gesiegelte "100 km/h-Plakette " in der Kfz.-Zulassungsstelle.


Fehlt in den Fahrzeugpapieren die 100 km/h Eignung muss zunächst eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen, ob die technischen Voraussetzungen Ihrer Fahrzeuge vorliegen. Im positiven Fall wird ein entsprechender Bericht erstellt. Unter Vorlage des Berichts wird ein entsprechender Vermerk in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen und die 100 km/h-Plakette zugeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Bei Fahrzeugunterlagen, die bis 2005 ausgestellt wurden, ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich
  • Gültiger Personalausweis des Antragstellers, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Rechtsgrundlagen

9. AusnahmeVO zur Straßenverkehrsordnung

Amt/Fachbereich

Zulassungsstelle