100 km/h-Plakette für Anhänger
Sie möchten mit Ihrem Kraftfahrzeug und Anhänger 100 km/h fahren dürfen
Ist im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I bereits ein Vermerk (z.B. werksseitig) bezüglich der Eignung für Tempo 100 für den Betrieb in einer Kombination vorhanden, erhalten Sie die gesiegelte "100 km/h-Plakette " in der Kfz.-Zulassungsstelle.
Fehlt in den Fahrzeugpapieren die 100 km/h Eignung muss eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen, ob die technischen Voraussetzungen auf Ihren Anhänger zutreffen. Im positiven Fall wird ein entsprechender Bericht erstellt. Unter Vorlage des Berichts wird ein entsprechender Vermerk in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen und die 100 km/h-Plakette zugeteilt.
Rechtsgrundlagen allgemein
9. AusnahmeVO zur Straßenverkehrsordnung
Unterlagen
- TÜV-Bericht
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Kosten
13,40 €