Verkehrsbeeinträchtigende Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Wenn Sie die Einrichtung einer solcher Arbeitsstelle planen, müssen Sie vor dem Beginn der Arbeiten Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.

Für Arbeitsstellen auf dem Gebiet der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf (innerorts und außerorts) erhalten Sie die entsprechende Anordnung von der jeweiligen Stadtverwaltung.

Ausnahme: Für Straßenbau- und Straßenunterhaltungsarbeiten trifft nicht die Straßenverkehrsbehörde, sondern die zuständige Straßenbaubehörde die erforderliche Anordnung !


Rechtsgrundlage

  • § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA -



Formulare

Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragformular (s. unten)
  • Lageplan
  • RSA-Regelplan
  • Verkehrszeichenplan (bei umfangreicheren Maßnahmen oder wenn kein Regelplan anwendbar ist)
  • Signallage- und Signalzeitenplan (wenn der Einsatz einer Lichtzeichenanlage erforderlich wird)

Kosten

23,00 € bis 122,00 €  (ggf. weitere Zuschläge)

Zuständige Stelle

Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Ansprechpartner

Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum

Verkehrsbeeinträchtigende Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Wenn Sie die Einrichtung einer solcher Arbeitsstelle planen, müssen Sie vor dem Beginn der Arbeiten Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.

Für Arbeitsstellen auf dem Gebiet der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf (innerorts und außerorts) erhalten Sie die entsprechende Anordnung von der jeweiligen Stadtverwaltung.

Ausnahme: Für Straßenbau- und Straßenunterhaltungsarbeiten trifft nicht die Straßenverkehrsbehörde, sondern die zuständige Straßenbaubehörde die erforderliche Anordnung !


Rechtsgrundlage

  • § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA -



Formulare

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragformular (s. unten)
  • Lageplan
  • RSA-Regelplan
  • Verkehrszeichenplan (bei umfangreicheren Maßnahmen oder wenn kein Regelplan anwendbar ist)
  • Signallage- und Signalzeitenplan (wenn der Einsatz einer Lichtzeichenanlage erforderlich wird)

23,00 € bis 122,00 €  (ggf. weitere Zuschläge)

Baustellensicherung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/707/show
Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

E-Mail Adresse der

Verkehrssicherung

verkehrssicherung@kreis-warendorf.de