Verkehrsbeeinträchtigende Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Wenn Sie die Einrichtung einer solcher Arbeitsstelle planen, müssen Sie vor dem Beginn der Arbeiten Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.

Bitte berücksichtigen Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen zu rechnen ist.

Für Arbeitsstellen auf dem Gebiet der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf (innerorts und außerorts) erhalten Sie die entsprechende Anordnung von der jeweiligen Stadtverwaltung.

Ausnahme: Für Straßenbau- und Straßenunterhaltungsarbeiten trifft nicht die Straßenverkehrsbehörde, sondern die zuständige Straßenbaubehörde die erforderliche Anordnung!

 

Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragformular
  • Lageplan
  • RSA-Regelplan
  • Verkehrszeichenplan (bei umfangreicheren Maßnahmen oder wenn kein Regelplan anwendbar ist)
  • Signallage- und Signalzeitenplan (wenn der Einsatz einer Lichtzeichenanlage erforderlich wird)

Rechtsgrundlagen

  • § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA -

Kosten

23,00 € bis 122,00 €  (ggf. weitere Zuschläge)