Ausfuhrkennzeichen für den Export
Internationale Zulassung / Ausfuhrkennzeichen
Sie möchten ein Fahrzeug aus Deutschland ins Ausland überführen.
Das Ausfuhrkennzeichen ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Zuständigkeitsbereich der Standort des Fahrzeuges bzw. der Wohnsitz des Antragstellers ist.
Die für die Beantragung erforderliche Versicherungsbestätigung können Sie in der Regel in den Kennzeichenprägestellen erwerben.
Bei Ausfuhrkennzeichen müssen die Fahrzeuge zur Kontrolle der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Alternativ akzeptieren wir auch eine schriftliche Bestätigung einer Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS usw.).
Sofern der Halter des Ausfuhrkennzeichens nicht mit Erstwohnsitz im Kreis Warendorf gemeldet ist und das Fahrzeug, für das das Ausfuhrkennzeichen beantragt werden soll, nicht zuletzt im Kreis Warendorf zugelassen war, benötigen wir einen schriftlichen Nachweis in Form eines Kaufvertrages oder einer Rechnung, die belegt, dass sich das Fahrzeug aktuell im Kreis Warendorf befindet.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) für Ausfuhrkennzeichen
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV) für den Zeitraum des Ausfuhrkennzeichens
- Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle
- seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
- SEPA-Mandat (Download siehe unten)
- Kaufvertrag
Rechtsgrundlagen
§ 45 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kosten
34,60 €
Es können weitere Gebühren für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und der Ausgabe der internationalen Zulassungsbescheinigung anfallen.