Ausfuhrkennzeichen
Internationale Zulassung / Ausfuhrkennzeichen
Sie möchten ein Fahrzeug aus Deutschland ins Ausland überführen.
Das Ausfuhrkennzeichen ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Zuständigkeitsbereich der Standort des Fahrzeuges bzw. der Wohnsitz des Antragstellers ist.
Rechtsgrundlage
- § 19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) für Ausfuhrkennzeichen
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV) für den Zeitraum des Ausfuhrkennzeichens
- Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungstelle
- seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
- SEPA-Mandat (Download siehe unten)