Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe dort) an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli  bis 31. August von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.

Nähere Informationen in dem v.g. Zeitraum erhalten Sie unter:
www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.2221/Lkw-Fahrverbot-in-der-Ferienre.htm
Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, es sei denn, der Transport beginnt oder das Unternehmen hat seinen Sitz in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

 

Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
  • Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transportes
  • Bei Dauergenehmigungen Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer

Rechtsgrundlagen

Ferienreiseverordnung

Kosten

25,00 € bis 220,00 €

Ausnahmegenehmigung vom Samstagsfahrverbot für LKW in der Ferienreisezeit

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe dort) an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli  bis 31. August von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.

Nähere Informationen in dem v.g. Zeitraum erhalten Sie unter:
www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.2221/Lkw-Fahrverbot-in-der-Ferienre.htm
Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, es sei denn, der Transport beginnt oder das Unternehmen hat seinen Sitz in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

 

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
  • Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transportes
  • Bei Dauergenehmigungen Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer

25,00 € bis 220,00 €

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/720/show
Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

E-Mail Adresse der

Verkehrssicherung

verkehrssicherung@kreis-warendorf.de