Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.

Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere

  • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
  • Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Ausstellungs- oder Filmproduktionsfahrzeuge)
  • Kraftfahrzeuge, die bestimmte "Frisch"-Erzeugnisse befördern

Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, es sei denn, der Transport beginnt oder das Unternehmen hat seinen Sitz in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

 

Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
  • Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports
  • Bei Dauergenehmigungen Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handeslkammer

Rechtsgrundlagen

§ 30 Abs. 3,  § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO

Kosten

25,00 € bis 220,00 €

Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für LKW

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.

Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere

  • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
  • Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Ausstellungs- oder Filmproduktionsfahrzeuge)
  • Kraftfahrzeuge, die bestimmte "Frisch"-Erzeugnisse befördern

Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, es sei denn, der Transport beginnt oder das Unternehmen hat seinen Sitz in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

 

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten)
  • Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports
  • Bei Dauergenehmigungen Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handeslkammer

25,00 € bis 220,00 €

Sonntagsfahrverbot https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/721/show
Verkehrssicherung / Verkehrslenkung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

E-Mail Adresse der

Verkehrssicherung

verkehrssicherung@kreis-warendorf.de