Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks (s.u.) ist.
Für die Ausnahmegenehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Unterlagen
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschl. ärztliche Bescheinigung (siehe unten)
Rechtsgrundlagen
§§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt