Berichtigung der Fahrzeugdokumente wegen technischer Änderungen

Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung der Fahrzeugunterlagen erforderlich.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ggf. die Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder die Betriebserlaubnis müssen vorgelegt werden.

 

Unterlagen

  • Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Betriebserlaubnis
  • Untersuchungsbericht bzw. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, usw.)
  • Sofern sich durch eine technische Änderung die Fristen der Hauptuntersuchung ändern (z. B. bei der Auf- oder Ablastung von Fahrzeugen) ist auch das hintere Kennzeichen mitzubringen, da dort eine neue Plakette aufgebracht werden muss.

Rechtsgrundlagen

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

12,00 €

Es können weitere Gebühren für z.B. der Eintragung eines Gutachtens etc. hinzukommen.

Änderung der technischen Daten in die Fahrzeugpapiere

Berichtigung der Fahrzeugdokumente wegen technischer Änderungen

Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung der Fahrzeugunterlagen erforderlich.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ggf. die Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder die Betriebserlaubnis müssen vorgelegt werden.

 

  • Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Betriebserlaubnis
  • Untersuchungsbericht bzw. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, usw.)
  • Sofern sich durch eine technische Änderung die Fristen der Hauptuntersuchung ändern (z. B. bei der Auf- oder Ablastung von Fahrzeugen) ist auch das hintere Kennzeichen mitzubringen, da dort eine neue Plakette aufgebracht werden muss.

12,00 €

Es können weitere Gebühren für z.B. der Eintragung eines Gutachtens etc. hinzukommen.

Auto https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/723/show
Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689