Eintragung technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere
Berichtigung der Fahrzeugdokumente wegen technischer Änderungen
Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung der Fahrzeugunterlagen erforderlich.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ggf. die Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder die Betriebserlaubnis müssen vorgelegt werden.
Unterlagen
- Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Betriebserlaubnis
- Untersuchungsbericht bzw. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, usw.)
- Sofern sich durch eine technische Änderung die Fristen der Hauptuntersuchung ändern (z. B. bei der Auf- oder Ablastung von Fahrzeugen) ist auch das hintere Kennzeichen mitzubringen, da dort eine neue Plakette aufgebracht werden muss.
Rechtsgrundlagen
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kosten
12,00 €
Es können weitere Gebühren für z.B. der Eintragung eines Gutachtens etc. hinzukommen.