Änderung der technischen Daten in die Fahrzeugpapiere Auto Berichtigung der Fahrzeugdokumente wegen technischer Änderungen
Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung der Fahrzeugunterlagen erforderlich.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ggf. die Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder die Betriebserlaubnis müssen vorgelegt werden.
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Betriebserlaubnis
- Untersuchungsbericht bzw. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, usw.)
- Sofern sich durch eine technische Änderung die Fristen der Hauptuntersuchung ändern (z. B. bei der Auf- oder Ablastung von Fahrzeugen) ist auch das hintere Kennzeichen mitzubringen, da dort eine neue Plakette aufgebracht werden muss.
https://serviceportal.kreis-warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/723/show Zulassungsstelle Warendorf Herzlich willkommen bei der Kfz-Zulassungsstelle
Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an uns wenden. Eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von langen Wartezeiten in der Zulassungsstelle Warendorf können Sie hier vornehmen: Online Terminvereinbarung
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Hinweis zu den Sprechzeiten an Samstagen
Die Sprechzeiten an Samstagen von 08.30 bis 11.00 Uhr sind ein Serviceangebot, dass sich speziell an Privatpersonen richtet, die aus beruflichen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die Sprechzeiten von Montags bis Freitags wahrzunehmen. Um Unstimmigkeiten vorzubeugen wird erneut darauf hingewiesen, dass entsprechend den bisherigen Regelungen die Sprechzeit an Samstagen Privatpersonen vorbehalten ist. Die Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste werden daher gebeten ihre Zulassungsangelegenheiten innerhalb der Sprechzeiten von Montags bis Freitags zu erledigen. Auch die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen ist an Samstagen aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Aufgrund des hohen Publikumsandrangs stehen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Warendorf an den Samstagen für telefonische Auskünfte nicht zur Verfügung.
Postfach-Adresse: Postfach 11 05 61, 48207 Warendorf
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Zulassungsstelle Beckum Herzlich willkommen bei der Kfz-Zulassungsstelle in Beckum
Bei Fragen zu Führerscheinangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 02581 53-3608. Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an uns wenden. Eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von langen Wartezeiten in der Zulassungsstelle in Beckum können Sie hier vornehmen: Online Terminvereinbarung
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