Eintragung technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere
Berichtigung der Fahrzeugdokumente wegen technischer Änderungen
Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich.
Rechtsgrundlage
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare
Unterlagen
- Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Untersuchungsbericht bzw. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, usw.)
- Sofern sich durch eine technische Änderung die Fristen der Hauptuntersuchung ändern (z. B. bei der Auf- oder Ablastung von Fahrzeugen) ist auch das hintere Kennzeichen mitzubringen, da dort eine neue Plakette aufgebracht werden muss.
Kosten
11,40 €