Berichtigung der Fahrzeugdokumente wegen technischer Änderungen

Bei einer technischen Änderung ist eine Berichtung der Fahrzeugunterlagen erforderlich.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ggf. die Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder die Betriebserlaubnis müssen vorgelegt werden.

 

Unterlagen

  • Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Betriebserlaubnis
  • Untersuchungsbericht bzw. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, usw.)
  • Sofern sich durch eine technische Änderung die Fristen der Hauptuntersuchung ändern (z. B. bei der Auf- oder Ablastung von Fahrzeugen) ist auch das hintere Kennzeichen mitzubringen, da dort eine neue Plakette aufgebracht werden muss.

Rechtsgrundlagen

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

12,00 €

Es können weitere Gebühren für z.B. der Eintragung eines Gutachtens etc. hinzukommen.