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Berichtigung der Fahrzeugdokumente wegen technischer Änderungen

Bei einer technischen Änderung kann eine Berichtung der Fahrzeugpapiere erforderlich sein. 

In dem Gutachten, dass von dem Sachverständigen erstellt wird, ist ein Hinweis enthalten, ob die Fahrzeugpapiere umgehend, bei nächster Befassung oder auch nicht bzw. nur auf Wunsch des Fahrzeughalters korrigiert werden müssen.

Sofern sich Fahrzeugdaten ändern, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 eingetragen sind, wie z. B. die Fahrzeugklasse, der Hubraum und die Nennleistung oder die Kraftstoffart benötigen wir für die Eintragung die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2. Auch wenn Sie noch über einen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verfügen und nicht über die neuen Zulassungsbescheinigungen benötigen wir beide Dokumente.

Wenn die Änderungen aber "nur" die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 betreffen, reicht es aus, wenn Sie uns die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitbringen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger geänderter Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder Betriiebserlaubnis
  • Untersuchungsbericht bzw. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, usw.)
  • Sofern sich durch eine technische Änderung die Fristen der Hauptuntersuchung ändern (z. B. bei der Auf- oder Ablastung von Fahrzeugen) ist auch das hintere Kennzeichen mitzubringen, da dort eine neue Plakette aufgebracht werden muss.

Rechtsgrundlagen

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Amt/Fachbereich

Zulassungsstelle

Kosten

12,00 €

Die Gebühren können sich um ca. 50,00 € erhöhen, wenn eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden muss und die Daten der Technikänderung nicht abgerufen und somit manuell erfasst werden müssen.