Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie diesen gleichzustellende Personen erhalten auf Antrag einen EU-einheitlichen Lichtbild-Parkausweis.

Das Ministerium für Bau und Verkehr hat mit Erlaß vom 02.Juli 2009 diese Parkerleichterung auf folgende Personenkreise ausgeweitet:

  • Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung mit dem Ausweis-Merkzeichen "aG"
  • Blinde mit dem Ausweis-Merkzeichen "BI"
  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
  • Schwerbehinderte mit vergleichbaren Funktionsstörungen.

Die Anträge auf Ausstellung oder Umtausch entsprechender Parkausweise werden in den Rathäusern von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde entgegen genommen. Sie können aber auch dem Sozialamt direkt zugesandt werden.

Für die Bürger der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf ist für die Annahme und Bearbeitung ihre Stadtverwaltung zuständig.

Die 4 vorgenannten Städte sind gehalten, bei Anträgen zu  Punkt 3. und 4. jeweils die Stellungnahme des Sozialamtes – Abt. Schwerbehindertenrecht – einzuholen. Deswegen wird diese Antragsbearbeitung auch einige Zeit länger in Anspruch nehmen.

Den Berechtigten wird der blaue Parkausweis für EU-Länder (s. oben) ausgestellt.

Rechtsgrundlage

  • § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung - StVO


Formulare

Unterlagen

  • Antragsformular (siehe unten)
  • Passfoto (bitte auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers un den Zusatz "Parkausweis" vermerken

Kosten

Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist kostenlos.

Parkausweis für die EU-Länder für Schwerbehinderte mit außergewöhnliche Gehbehinderung sowie beidseitiger Amelie oder Phokomelie und für Blinde

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie diesen gleichzustellende Personen erhalten auf Antrag einen EU-einheitlichen Lichtbild-Parkausweis.

Das Ministerium für Bau und Verkehr hat mit Erlaß vom 02.Juli 2009 diese Parkerleichterung auf folgende Personenkreise ausgeweitet:

  • Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung mit dem Ausweis-Merkzeichen "aG"
  • Blinde mit dem Ausweis-Merkzeichen "BI"
  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
  • Schwerbehinderte mit vergleichbaren Funktionsstörungen.

Die Anträge auf Ausstellung oder Umtausch entsprechender Parkausweise werden in den Rathäusern von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde entgegen genommen. Sie können aber auch dem Sozialamt direkt zugesandt werden.

Für die Bürger der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf ist für die Annahme und Bearbeitung ihre Stadtverwaltung zuständig.

Die 4 vorgenannten Städte sind gehalten, bei Anträgen zu  Punkt 3. und 4. jeweils die Stellungnahme des Sozialamtes – Abt. Schwerbehindertenrecht – einzuholen. Deswegen wird diese Antragsbearbeitung auch einige Zeit länger in Anspruch nehmen.

Den Berechtigten wird der blaue Parkausweis für EU-Länder (s. oben) ausgestellt.

Rechtsgrundlage

  • § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung - StVO


Formulare

  • Antragsformular (siehe unten)
  • Passfoto (bitte auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers un den Zusatz "Parkausweis" vermerken

Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist kostenlos.

Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung für EU-Länder https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/724/show
Sozialamt
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5001
Fax 02581 53-5099

Frau

Jessica

Sczigalla

B1.25 (Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-5058
jessica.sczigalla@kreis-warendorf.de