Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr ist für das im Rahmen der Gemeinschaftslizenz eingesetzte Fahrpersonal, soweit es sich um Staatsangehörige aus Drittstaaten handelt, eine Fahrerbescheinigung erforderlich.

Die Fahrerbescheinigung wird für längstens 5 Jahre erteilt.


Rechtsgrundlage

  • Art. 3 und 5 VO/EG Nr. 1072/2009


Formulare

Unterlagen

  • die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz
  • die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
  • der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
  • Fahrerlaubnis des Fahrpersonals

Kosten

Fahrerbescheinigung mit einer beglaubigten Abschrift mit einer Gültigkeit

  •  bis zu 1 Jahr 60,00 €;
  •  bis zu 2 Jahren 80,00 €;
  •  bis zu 3 Jahren 120,00 €;
  •  4 - 5 Jahre 120,00 €