Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge nur auf bestimmten Straßen im Kreis Warendorf möglich.

Einige besonders gefährliche Stoffe (z.B. Benzin und Propangas) können im Kreis Warendorf auf Straßen, die in der „Anlage zur Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt im Bereich des Kreises Warendorf“ festgelegt sind, ohne gesonderten Antrag befördert werden. Für alle anderen besonders gefährlichen Stoffe ist jeweils ein Antrag für eine Einzelgenehmigung zu dem Fahrweg beim Kreis Warendorf zu stellen.


Formulare

Unterlagen

Antragsvordruck

Rechtsgrundlagen

  • § 35 a GGVSEB

Kosten

Die Allgemeinverfügung steht kostenlos zur Verfügung.

Für die Einzelfahrwegbestimmung fallen die nachfolgenden Gebühren an:

  • Nach Nr. 104 der Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (GGKostV) 25,00 € bis 75,00 €
  • zuzügl. des Zeitaufwandes (Nr. 013 der Kostenverordnung 15,00 € je Viertelstunde)