Entschlammung von Stillgewässern und abwassertechnischen Anlagen
Information für Antragsteller
Hinweis: Vor der Einreichung der nachfolgenden Unterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachbearbeiter des Kreises Warendorf auf.
Folgenden Unterlagen sind einzureichen (in Papierform oder als PDF)
A) Allgemeine Angaben:
Schriftliche Unterlagen
Erläuterungsbericht mit folgenden Angaben:
- Vorhabenträger (Kontaktadresse)
- Eigentümer aller betroffener Grundstücke (Kontaktadressen)
- Erläuterung der geplanten Maßnahmen
- Zeitraum der einzelnen Maßnahmen
- Bodengutachten des anfallenden Bodenmaterials mit chemischen Analysen und Fazit
- Probenahmeprotokoll
- Beabsichtigter Verbleib des bei der Schlammtrocknung anfallenden Abwassers (vorgeschaltetes Sedimentationsbecken bei Einleitung in einen Vorfluter)
- Mächtigkeit/Schichtstärke und Flächengröße auf der das Baggergut aufgebracht bzw. verteilt werden soll.
- Art und Weise, wie das Baggergut in die durchwurzelbare Bodenschicht eingearbeitet werden soll.
- Art der Zwischenlagerung (z.B. Erdbecken, Polder)
- Wie erfolgt die Abgrenzung der Fläche zum Erdwall?
- Wie erfolgt die Sicherung der Fläche / des Polders? (Schilder, Zaun)
- Wird der humose Boden abgeschoben?
- Wie erfolgt die Lagerung des Oberbodens (DIN 18915)
- Wird ein Trennflies zwischen gewachsenem Boden und Schlamm/Baggergut aufgebracht?
- Prüfung durch den Antragsteller, ob der Maßnahmenort, der Entwässerungsort oder der Aufbringungsort innerhalb eines
- Landschaftsschutzgebietes,
- Geschützten Landschaftsbestandteiles,
- gesetzlich geschützten Biotops,
- Naturschutzgebietes,
- Überschwemmungsgebietes oder
- Wasserschutzgebietes
liegen.
Zeichnerische Unterlagen
- Lageplan mit Darstellung der Maßnahmenorte (Ort der Entschlammung, Ort der Zwischenlagerung, Ort der Trocknung, Ort der Aufbringung)
- Übersichtsplan im Maßstab 1: 25.000
- Detailplan im Maßstab 1:1.000 / 500
B) Vorgaben an die Beprobung und Analytik des anfallenden Bodenmaterials:
Ob das anfallende Baggergut auf landwirtschaftlichen Flächen verwertet werden kann oder auf einer Deponie entsorgt werden muss, kann erst nach Vorlage bzw. Beurteilung von Analysenergebnissen durch die Fachbehörden (Amt für Umweltschutz und Straßenbau bzw. Landwirtschaftskammer) festgelegt werden.
Der Umfang der zu untersuchenden Parameter richtet sich nach geplanten Verwertung / Entsorgung des anfallenden Bodenmaterials. Der untersuchte Boden ist vom Untersuchungslabor entsprechend der BBodSchV in die Bodenarten Sand / Lehm-Schluff oder Ton einzuordnen.
Variante 1 – Aufbringung auf landwirtschaftlicher Nutzfläche
70% der Vorsorgewerte für Böden entsprechend Anlage 1, Tabelle 1 der Bundesboden-schutzverordnung (BBodSchV) vom 16.07.2021 müssen eingehalten werden. Weiterhin sind die Vorsorgewerte der Anlage 1, Tabelle 2 der BBodSchV einzuhalten.
Tabelle 1: Vorsorgewerte für anorganische Stoffe (siehe Dokument Bundesboden-schutzverordnung (BBodSchV))
Tabelle 2: Vorsorgewerte für organische Stoffe (siehe Dokument Bundesboden-schutzverordnung (BBodSchV))
- Folgende Zusatzparameter sind auch zu untersuchen:
Zusatzparameter
Parameter | Kontrollwert |
Sulfat | < 250 mg/l |
elektrische Leitfähigkeit | < 250 µS/cm |
pH-Wert | 6,5 – 9,5 |
TOC |
|
EOX | < 1 mg/kg TM |
Kohlenwasserstoffe C10-C22 | < 100 mg/kg TM |
Kohlenwasserstoffe C10-C40 | < 200 mg/kg TM |
BTX | < 1 mg/kg TM |
- Mindestens folgende Parameter aus der Tabelle 2 der Anlage 2 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 27.09.2017 (Forderung der Landwirtschaftskammer):
- Trockenrückstand
- Glühverlust (organische Substanz)
- Gesamt-Stickstoff (N)
- Ammonium-Stickstoff
- Basisch wirksame Bestandteile (berechnet als CaO)
- Gesamtnährstoffe als P2O5, K2O, MgO
Variante 2 – Verwertung im Rahmen von Baumaßnahmen (z.B. Lärmschutzwälle)
-
- Parameterumfang entsprechend Anlage 1, Tabelle 3 „Materialwerte für Bodenmaterial und Baggergut“ der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) vom 09.07.2021. Achtung: Der Parameter TOC kann bei humosen Schlämmen zum Verwendungsausschluss führen.
- Folgende Zusatzparameter sind auch zu untersuchen:
Zusatzparameter
Parameter
Kontrollwert
Sulfat
< 250 mg/l
elektrische Leitfähigkeit
< 250 µS/cm
pH-Wert
6,5 – 9,5
TOC
< 1 Masse-%
EOX
< 1 mg/kg TM
Kohlenwasserstoffe C10-C22
< 100 mg/kg TM
Kohlenwasserstoffe C10-C40
< 200 mg/kg TM
BTX
< 1 mg/kg TM
Variante 3 – Entsorgung auf einer Deponie
- Sofern keine Verwertung des Materials möglich ist und folglich ein Beseitigung auf einer Deponie erfolgen soll: Parameterumfang entsprechend Spalten 5, 6, 7 der Tabelle 2 Zuordnungswerte des Anhangs 2 der Deponieverordnung (DepV) vom 27.04.2009
Sonstige Varianten sind im Einzelfall mit dem Amt für Umweltschutz und Straßenbau abzustimmen.
Bei der Festlegung der zu untersuchenden Parameter ist zu beachten, dass beispielsweise bei der der Überschreitung des 70% Vorsorgewertes der BBodSchV ggf. weitere Parameter untersucht bzw. nachuntersucht werden müssen. Dies könnte zu eine erneuten Probenahme vor Ort und höhere Kosten führen. Die entstehenden Kosten für Analyse und Probenahme trägt der Antragsteller.
Probenahme / Analyse
- Um eine qualifizierte und repräsentative Beprobung sicherzustellen, sind an mehreren Stellen Proben zu entnehmen (z.B. Zulauf, Ablauf, Tiefpunkte, Stauwerke etc.). (Die Probenahme kann in Anlehnung an den letzten Absatz der Ziffer 2.1.1 des Anhangs 1 BBodSchV oder der LAGA PN 98 erfolgen.)
- Sofern das zum Ausbaggern anstehende Sedimentmaterial nicht stichfest sondern nass bzw. schlammig ist, kann mittels eines Handbohrgerätes keine zweifelsfreie Beprobung erfolgen. Das Probenmaterial ist daher entweder mittels eines Schöpfgerätes von einem Boot oder einer Schlammpumpe zu entnehmen, wobei die Probenahme die gesamte Schichtstärke des auszubaggernden Sedimentes zu erfassen hat.
- Die Probenahme ist in einem Probenahmeprotokoll zu dokumentieren, wobei die Art der Probenahme ausführlich zu beschreiben (Einzelprobe, Mischproben, Probemenge) und die Probenahmepunkte in einem Lageplan (im Maßstab 1:500 oder 1:1.000) darzustellen sind.
- Die Analysenmethoden (Untersuchungs- und Beurteilungskriterien) richten sich nach den jeweiligen Regelwerken in der zurzeit gültigen Fassung.
C) Vorgaben an die Beprobung des anfallenden Abwassers
Der Umfang der zu untersuchenden Parameter (Probenahme und Analytik) richtet sich nach dem geplanten Verbleib des anfallenden Abwassers.
Variante A: Einleitung des Abwassers in den Vorfluter / Gräfte
- Parameter aus der Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
Variante B: Ableitung des Abwassers in das kommunale Abwassersystem
- Parameter aus der Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
- Parameter der Abwassersatzung der jeweiligen Kommune
Variante C: Versickerung des anfallenden Abwassers
- Parameter aus der Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
Probenahme / Analyse
Die Anforderungen an Analysenmethoden, an Laboratorien und an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse sind der Anlage 9 der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV) zu entnehmen.