Die Erklärung des Verlustes einer Zulassungsbescheinigung Teil II kann nur vom in die Fahrzeugpapiere eingetragenen Halter persönlich ausgestellt werden.

Eine Briefaufbietung kann vom Halter persönlich oder von einer bevollmächtigten Person veranlasst werden.

Bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird, muss zunächst die "alte" Zulassungsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt im Verkehrsblatt aufgeboten werden.

Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 14 - 21 Tagen nach Antragsstellung kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

Erst nach der erfolgten Aufbietung darf nach Ablauf der Frist eine evtl. geplante Ummeldung oder ein anderer Zulassungsvorgang durchgeführt werden.

 

Unterlagen

Die Beantragung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann vom eingetragenen Halter persönlich oder einer bevollmächtigten Person in der Zulassungsstelle veranlasst werden. Für die Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollmacht   (bitte das Formular hinterlegen)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, bzw. Aufenthaltstitel des Halters und der bevollmächtigten Person
  • bei juristischen Personen oder Firmen: Handels-Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Zusätzlich benötigen wir bei:


unbrauchbarer Zulassungsbescheinigung Teil II (z. B. zerrissenem Dokument)

  • die unbrauchbare Zulassungsbescheinigung

gestohlener Zulassungsbescheinigung Teil II

  • eine Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige
  • Die Anzeigennummer der Polizei reicht hier nicht aus.

verlorener Zulassungsbescheinigung Teil II

ggf. eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung. (Die eidesstattliche Versicherung kann nur vom eingetragenen Halter in der Zulassungsstelle oder vor einem Notar persönlich abgegeben werden)

Kosten

26,60 €; ggfls. zusätzlich 30,70 € für die Abgabe einer Versicherung an Eides statt bei Verlust

Bei Abholung fällt eine weitere Gebühr für die Ausstellung der Papiere in Höhe von 15,50 € an.

Zuständige Stelle

Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-3609
02581 53-3699
E-Mail senden

Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) verloren/gestohlen

Die Erklärung des Verlustes einer Zulassungsbescheinigung Teil II kann nur vom in die Fahrzeugpapiere eingetragenen Halter persönlich ausgestellt werden.

Eine Briefaufbietung kann vom Halter persönlich oder von einer bevollmächtigten Person veranlasst werden.

Bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird, muss zunächst die "alte" Zulassungsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt im Verkehrsblatt aufgeboten werden.

Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 14 - 21 Tagen nach Antragsstellung kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

Erst nach der erfolgten Aufbietung darf nach Ablauf der Frist eine evtl. geplante Ummeldung oder ein anderer Zulassungsvorgang durchgeführt werden.

 

Die Beantragung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann vom eingetragenen Halter persönlich oder einer bevollmächtigten Person in der Zulassungsstelle veranlasst werden. Für die Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollmacht   (bitte das Formular hinterlegen)
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, bzw. Aufenthaltstitel des Halters und der bevollmächtigten Person
  • bei juristischen Personen oder Firmen: Handels-Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Zusätzlich benötigen wir bei:


unbrauchbarer Zulassungsbescheinigung Teil II (z. B. zerrissenem Dokument)

  • die unbrauchbare Zulassungsbescheinigung

gestohlener Zulassungsbescheinigung Teil II

  • eine Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige
  • Die Anzeigennummer der Polizei reicht hier nicht aus.

verlorener Zulassungsbescheinigung Teil II

ggf. eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung. (Die eidesstattliche Versicherung kann nur vom eingetragenen Halter in der Zulassungsstelle oder vor einem Notar persönlich abgegeben werden)

26,60 €; ggfls. zusätzlich 30,70 € für die Abgabe einer Versicherung an Eides statt bei Verlust

Bei Abholung fällt eine weitere Gebühr für die Ausstellung der Papiere in Höhe von 15,50 € an.

Auto https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/740/show
Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689