Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Formulare

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • den letzten HU/AU - Bericht
  • Verlusterklärung


Falls Ihr Fahrzeugschein unbrauchbar ist, benötigen Sie zusätzlich:
Zulassungsbescheinigung Teil I

Falls Ihr Fahrzeugschein gestohlen worden ist, benötigen Sie zusätzlich:
eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen WAF - ..... gestohlen worden ist

Kosten

11,40 € zuzügl. 8,70 € für den Umtausch in die neuen Zulassungsdokumente, soweit noch nicht geschehen

Zuständige Stelle

Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-3609
02581 53-3699
E-Mail senden

Fahrzeugschein verloren / unbrauchbar / gestohlen

Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Formulare

  • Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • den letzten HU/AU - Bericht
  • Verlusterklärung


Falls Ihr Fahrzeugschein unbrauchbar ist, benötigen Sie zusätzlich:
Zulassungsbescheinigung Teil I

Falls Ihr Fahrzeugschein gestohlen worden ist, benötigen Sie zusätzlich:
eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen WAF - ..... gestohlen worden ist

11,40 € zuzügl. 8,70 € für den Umtausch in die neuen Zulassungsdokumente, soweit noch nicht geschehen

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/741/show
Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689