Fahrzeugschein verloren / unbrauchbar / gestohlen
Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- den letzten HU/AU - Bericht
- Verlusterklärung
Falls Ihr Fahrzeugschein unbrauchbar ist, benötigen Sie zusätzlich:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Falls Ihr Fahrzeugschein gestohlen worden ist, benötigen Sie zusätzlich:
eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen WAF - ..... gestohlen worden ist
Kosten
11,40 € zuzügl. 8,70 € für den Umtausch in die neuen Zulassungsdokumente, soweit noch nicht geschehen