Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein verloren, gestohlen oder unbrauchbar
Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.
In diesen Fällen können wir direkt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausstellen.
Dies ist allerdings zur dann möglich, wenn das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt. Wenn diese zum Zeitpunkt der Beantragung abgelaufen ist, muss das Fahrzeug zunächst zur Hauptuntersuchung (umgangssprachlich TÜV) vorgeführt werden und muss die Untersuchung bestehen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis
- ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- den letzten HU/AU - Bericht
- Verlusterklärung unterschrieben vom Halter
- Ggfls. den Fahrzeugbrief, wenn dieser vor 2005 ausgestellt wurde
Falls Ihr Fahrzeugschein unbrauchbar ist, benötigen Sie zusätzlich:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Falls Ihr Fahrzeugschein gestohlen worden ist, benötigen Sie zusätzlich:
eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen WAF - ..... gestohlen worden ist. Eine Anzeigennummer reicht hier nicht aus.
Rechtsgrundlagen
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Amt/Fachbereich
Zulassungsstelle
Kosten
10,20 € Grundgebühr
Es können weitere Kosten für die Verlusterklärung, Ausgabe einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 etc. hinzukommen.