Fahrzeugschein verloren / unbrauchbar / gestohlen
Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis
- ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- den letzten HU/AU - Bericht
- Verlusterklärung unterschrieben vom Halter
- Ggfls. den Fahrzeugbrief, wenn dieser vor 2005 ausgestellt wurde
Falls Ihr Fahrzeugschein unbrauchbar ist, benötigen Sie zusätzlich:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Falls Ihr Fahrzeugschein gestohlen worden ist, benötigen Sie zusätzlich:
eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen WAF - ..... gestohlen worden ist. Eine Anzeigennummer reicht hier nicht aus.
Rechtsgrundlagen
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kosten
10,20 € Grundgebühr
Es können weitere Kosten für die Verlusterklärung, Ausgabe einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 etc. hinzukommen.