Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.

 

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis
  • ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • den letzten HU/AU - Bericht
  • Verlusterklärung unterschrieben vom Halter
  • Ggfls. den Fahrzeugbrief, wenn dieser vor 2005 ausgestellt wurde


Falls Ihr Fahrzeugschein unbrauchbar ist, benötigen Sie zusätzlich:
Zulassungsbescheinigung Teil I

Falls Ihr Fahrzeugschein gestohlen worden ist, benötigen Sie zusätzlich:
eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen WAF - ..... gestohlen worden ist. Eine Anzeigennummer reicht hier nicht aus.

Rechtsgrundlagen

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

10,20 € Grundgebühr

Es können weitere Kosten für die Verlusterklärung, Ausgabe einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 etc. hinzukommen.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) verloren/gestohlen

Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.

 

  • Gültiger Personalausweis
  • ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • den letzten HU/AU - Bericht
  • Verlusterklärung unterschrieben vom Halter
  • Ggfls. den Fahrzeugbrief, wenn dieser vor 2005 ausgestellt wurde


Falls Ihr Fahrzeugschein unbrauchbar ist, benötigen Sie zusätzlich:
Zulassungsbescheinigung Teil I

Falls Ihr Fahrzeugschein gestohlen worden ist, benötigen Sie zusätzlich:
eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen WAF - ..... gestohlen worden ist. Eine Anzeigennummer reicht hier nicht aus.

10,20 € Grundgebühr

Es können weitere Kosten für die Verlusterklärung, Ausgabe einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 etc. hinzukommen.

Auto,Verlust https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/741/show
Zulassungsstelle Warendorf
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3699
Zulassungsstelle Beckum
Auf dem Tigge 21a 59269 Beckum
Telefon 02581 53-3609
Fax 02581 53-3689